WR1113 Die KSZE-Schlussakte

 

1975 wird in Helsinki die KSZE-Schlussakte unterzeichnet. Matthias von Hellfeld erzählt.

Die passende Ausgabe “Eine Stunde History” läuft am 3. August 2020 auf DLFnova.

4 Gedanken zu „WR1113 Die KSZE-Schlussakte

  1. Theo

    Ich verstehe nicht genau, wieso die Oder-Neiße-Grenze mit Helsinki KSZE 1975 in Verbindung gebracht wird, denn sie wurde bereits 1970 im Moskauer und im Warschauer Vertrag als unverletzlich erklärt und somit als Grenze akzeptiert … hmmm :-/

    Antworten
    1. Matthias von Hellfeld

      sie wurde als unverletzlich erklärt 1970. Aber in Helsinki wurde das ins gesamt als Teil der europäischen Grenzen noch einmal bekräftigt. Das eine war ein bilateraler Vertrag, der durch den “Brief zur deutschen Einheit” etwas abgemildert wurde, das andere war ein internationaler Vertrag. 1970 war die Oder – Neiße – Grenze keineswegs als Grenze akzeptiert, das war ja der Grund für das konstruktive Misstrauensvotum gegen Brandt und für die vielen Debatten in der Bevölkerung.

    2. Theo T.

      hmm, ich bin nicht so recht überzeugt, denn ich habe jetzt mal mehrere Artikel durchgewühlt und in keinem wird die Oder-Neiße-Grenze mit der KSZE-Schlussakte in Verbindung gebracht, sondern mit den beiden genannten Verträgen.

      Was 1975 bzgl. O-N-G geschah, war, dass „das Bundesverfassungsgericht im Juli 1975 feststellte, dass die Bundesrepublik nicht auf die Gebiete östlich von Oder und Neiße verzichten konnte und wollte und dass Veränderungen im territorialen Status von Deutschland könnten völkerrechtlich verbindlich allein von den vier Siegermächten vorgenommen werden. “

      Im Vertrag selbst wird „Oder-Neiße-Grenze“ auch mit keinem Wort genannt, siehe https://www.osce.org/files/f/documents/6/e/39503.pdf

      Ergo sollte und müsste man die O-N-G mit den beiden genannten Verträgen 1970 in Verbindung bringen und dann natürlich mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990.

      Gruss.

    3. Tarifkenner

      III. Unverletzlichkeit der Grenzen
      Die Teilnehmerstaaten betrachten gegenseitig alle ihre Grenzen sowie die Grenzen aller Staaten in Europa als unverletzlich und werden deshalb jetzt und in der Zukunft keinen Anschlag auf diese Grenzen verüben.
      Dementsprechend werden sie sich auch jeglicher Forderung oder Handlung enthalten, sich eines Teiles oder des gesamten Territoriums irgendeines Teilnehmerstaates zu bemächtigen.

      IV. Territoriale Integrität der Staaten
      Die Teilnehmerstaaten werden die territoriale Integrität eines jeden Teilnehmerstaates achten.
      Dementsprechend werden sie sich jeder mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen unvereinbaren Handlung gegen die territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Einheit eines jeden Teilnehmerstaates enthalten, insbesondere jeder derartigen Handlung, die eine Androhung oder Anwendung von Gewalt darstellt.
      Die Teilnehmerstaaten werden ebenso davon Abstand nehmen, das Territorium eines jeden anderen Teilnehmerstaates zum Gegenstand einer militärischen Besetzung oder anderer direkter oder indirekter Gewaltmaßnahmen unter Verletzung des Völkerrechts oder zum Gegenstand der Aneignung durch solche Maßnahmen oder deren Androhung zu machen. Keine solche Besetzung oder Aneignung wird als rechtmäßig anerkannt werden.

      Wie MvH sagte: Dass die Oder-Neiße-Linie zwischen Deutschland und Polen gilt, wurde im Warschauer Vertrag festgelegt. Dass diese für *alle* KSZE-Staaten unverletzlich ist, in der KSZE-Akte.

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