WR859 Das Bundesverfassungsgericht

 

Thomas Brandt ist Sozialkundelehrer und erteilt mir Politikunterricht. In der 25. Stunde lerne ich, wozu das Bundesverfassungsgericht da ist.

Ausführliche Shownotes und Unterstützungsmöglichkeiten gibt’s in Thomas’ Blog.

4 Gedanken zu „WR859 Das Bundesverfassungsgericht

  1. Tarifkenner

    Danke für die Sendung. Ein paar Anmerkungen:
    1) Wenn Holger verwundert nachfragt, hat er sehr oft Recht: Anders es Thomas Brandt darstellt, überprüft nach Art. 41 des Grundgesetzes zunächst der Bundestag selber die Gültigkeit der Bundestagswahl. Die Entscheidung wird im Plenum getroffen und durch den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags vorbereitet, der keinesfalls mit dem 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts identisch ist. Gegen die Entscheidung des Bundestags kann Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben werden.
    2) Das BVerfG hatte schon immer zwei Senate, der zweite Senat wurde also nicht später hinzugefügt. Andreas Voßkuhle, der derzeitige Präsident des BVerfG ist Vorsitzender des ZWEITEN Senats, nicht des ersten, wie es Thomas Brandt darstellt. Seit etlichen Jahrzehnten wird zum Präsidenten des BVerfG abwechselnd der Vorsitzender des Ersten und des Zweiten Senats gewählt. Hans-Jürgen Papier saß also dem Ersten Senat vor, Jutta Limbach dem Zweiten, Roman Herzog dem Ersten usw. Der Vizepräsident sitzt dann jeweils dem anderen Senat vor.
    3) Für die Wahl der Bundesverfassungsrichter ist es extrem wichtig, dass sowohl der Bundestagsausschuss für die Wahl der BVerfG-Richter als auch der Bundesrat nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit einen Verfassungsrichter wählen können. Allein daraus, dass ein Regierungschef der Linken oder der Grünen dem Bundesrat angehört, müssen sich deren Kandidaten noch nicht durchsetzen. Viel wichtiger ist, dass CDU/CSU und SPD im Bundestag keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr haben. Aktuell haben sie mit FDP und Grünen eine Vereinbarung getroffen, aber nicht mit der Linkspartei. Auf einen der Linken angehörenden oder ihr nahestehenden BVerfG-Richter werden wir daher noch warten müssen.

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  2. Atomfried Megaforce

    Von mir auch eine kleine Anmerkung, bzw. Frage:
    Die Richter werden im Bundestag seit 2015 vom gesamten Bundestag gewählt. Der ehemals zuständige Wahlausschuss hat heute “nur” noch die Aufgabe, dem Bundestag einen Wahlvorschlag zu unterbreiten.

    Ok, es war eigentlich keine Frage 😀

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  3. Frank

    Da es in den vergangenen Jahren immer wieder dazu gekommen ist, dass die Bundesregierung schlechte Gesetze beschlossen hatte und das BVG diese dann erst einmal wieder einkassierte, hat jemand mal den Satz dazu geprägt “Die vierte Lesung findet in Karlsruhe statt”.

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