Beinahe-Monolog vom Altwerden (mit Toby Baier)

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16 Gedanken zu „Beinahe-Monolog vom Altwerden (mit Toby Baier)

  1. Sascha

    Hallo lieber Holgi,

    zunächst viele Grüße, alles Gute und ein großes DANKE für deinen großartigen Content. Ich höre dir seit einigen Jahren zu und es wird nie langweilig.

    Du befindest dich gerade in einem herausfordernden Lebensabschnitt mit der Situation deiner Eltern, und ich wünsche dir dafür ausreichend Kraft. Denk bitte auch an dich selbst, um neue Energie zu tanken.

    Für die anderen Hörer möchte ich gerne etwas ergänzen: Neben der sehr guten Idee, Vollmachten immer notariell beglaubigen zu lassen, ist auch das Thema rechtliche Betreuung wichtig. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Amtsgericht immer zuerst nach einer ehrenamtlichen Lösung sucht und vorrangig verwandte Personen als Betreuer:innen einsetzt, wenn möglich. Nur wenn deutliche Hinweise vorliegen, dass man als Betreuer ungeeignet ist, wird davon abgewichen. Daher muss man sich in der Regel keine großen Sorgen machen, dass sofort professionelle rechtliche Betreuer eingesetzt werden. Man hört und liest ja häufig “Schauermärchen” über rechtliche Betreuung. Das auch dort die Welt nicht rosa ist, es zu Problemen kommen kann und leider auch schwarze Schafe ihr Unwesen treiben, darüber muss man sich nicht unterhalten.

    Liebe Grüße aus einem professionellen Betreuerbüro,
    der SashMo

    Antworten
    1. holgi Beitragsautor

      Mir geht es in erster Linie nicht um die schwarzen Schafe der Branche, sondern darum, dass es eine fremde Person wäre. Das würde ich unter keinen Umständen zulassen wollen.

    2. Abkueko

      @Holgi

      ich kann deine Befürchtung verstehen, die ist jedoch weitgehend unbegründet. Das zuständige Betreuungsgericht ist bestrebt immer ehrenamtliche Betreuer zu nehmen. Das sind meistens Angehörige. Im Bereich der Seniorenbetreuungen ist das der Standard. Gibt noch andere Ehrenamtliche Betreuer die aber vornehmlich genommen werden, wenn sich kein Angehöriger freiwillig meldet.
      Berufsbetreuer sind eigentlich eher für andere Fälle da. Die sind der Standard bei komplexeren Fällen. Also wenn nicht ganz so alte Menschen aufgrund einer Erkrankung Unterstützung benötigen (Psychosen, Intelligenzminderung). Oft gibt es da keine Angehörigen und wenn doch sind sie entweder ungeeignet oder nicht ausreichend. Gerade wenn es um Fragen der Unterbringung in Einrichtungen (Psychiatrien, Wohnheime) geht bzw. die Beantragung von entsprechenden Leistungen. Deshalb sind das oft auch Anwälte die das machen.

      Theoretisch ist deine Befürchtung gerechtfertigt, da es juristisch möglich ist als Angehöriger abgelehnt zu werden. Aber nicht weil es eine Konkurrenz gäbe. Die Ablehnung erfolgt nur wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, dass du den Anforderungen nicht gerecht würdest. Bei der normalen Versorgung von Menschen in Altenheimen o.ä. ist das eigentlich nie ein Problem (außer wenn es der ebenfalls schon sehr gebrechliche Partner übernehmen möchte)

  2. Toby

    Hallo Holger,
    bezüglich rechtlicher Betreuung: neben den (frei)beruflichen Betreuer:innen gibt es Betreuungsvereine, die diese Dienstleistung anbieten. Diese sind an Organisationen wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz angegliedert.

    Die dort angestellten Personen haben keinerlei Gewinninteresse an der Betreuung. Die werden gleich bezahlt, ob sie 10 oder 20 Personen betreuen, ob sie alle 3 Tage einen Antrag für finanzielle Hilfen ausfüllen oder einmal in Jahr einen Bericht schreiben.

    Manche Vereine vermitteln auch ehrenamtliche Betreuungen.

    Vielleicht ist das eine Möglichkeit für dich und deine Eltern, wenn eine Alternative zur aktuellen Situation gewünscht oder notwendig ist.

    Das Betreuungsrecht ist übrigens vor einiger Zeit so geändert worden, dass “Wunsch und Wille” der Betreuten maßgeblich für das Handeln des Betreuers ist. Das hat also mit Vormundschaft (as in: da wird jemand bevormundet und zu etwas gezwungen) nichts zu tun, sondern Dinge werden nur getan, wenn die Betreuten es wollen (außer es geht um akute Selbst- oder Fremdgefährdung).

    Beste Grüße und viel Kraft dir.

    Antworten
    1. Sascha

      Hallo Toby,

      da sprichst du zwei wichtige Punkte an. Ein großer Vorteil eines Betreuungsvereins ist, dass die Mitarbeiter
      sich gegenseitig vertreten können. Bei Urlauben und Ausfällen steht immer ein Ansprechpartner zur Verfügung. Ein einzelner Betreuer ist zwar auch verpflichtet, eine Vertretung zu haben, aber es kommt sicher oft genug vor, dass einer im Urlaub und einer krank ist. Das ist bei wichtigen Ereignissen sehr hinderlich.

      Das Thema Gewinninteresse habe ich mir noch nicht richtig durch den Kopf gehen lassen. Spontan sehe ich das nicht als Vorteil, zumal Vereinsbetreuer sicher nicht besonders gut bezahlt und stark belastet sind. Betreuungsvereine werden immer weniger, weil immer weniger Menschen Betreuungen übernehmen wollen. Zu viel Verantwortung bei nicht so berauschenden Gehältern und viel Arbeit. Vielleicht gibt es regionale Unterschiede, aber in der Region (Ost)-Westfalen haben nicht nur Betreuungsvereine, sondern auch Einzelunternehmen immer weniger Kapazitäten. Wir haben viele Anfragen, können aber nicht mehr aufnehmen, ohne die Qualität zu gefährden. Wir haben schon mehrfach überlegt, die Unternehmung einzustellen. Mit unseren Qualifikationen könnten wir in einem Standardjob und Teilzeit mehr Geld verdienen. Das Geld ist sicher nicht der Hauptgrund, aber eine Selbständigkeit bietet Freiheiten, die viel wert sind. 🙂

      Was ein Betreuer verdient bzw. die Fallpauschalen kann man im VBVG nachsehen und für sich selbst beurteilen, ob man es des Geldes wegen machen würde. Am einfachsten nach der VBVG-Tabelle in der Suchmaschine der Wahl suchen.

      Die Änderung des Betreuungsrechts seit dem 01.01.2023 sehe ich sehr positiv, aus den von dir genannten Gründen. Eine Betreuung findet grundsätzlich freiwillig statt. Die Entmündigung gibt es zum Glück seit 1992 nicht mehr. Darüber hinaus ist man als Betreuer nun gezwungen, sich regelmäßig fortzubilden (was nicht günstig ist) und regelmäßig Kontakt zum Klienten zu halten. Unterm Strich ist es aufwändiger und teurer geworden, den Job auszuüben. Das führt einerseits zu steigender Qualität, aber auch dazu, dass immer mehr Betreuer das Handtuch werfen.

      Ich habe jetzt viel zu viel gequakt. 😀
      Hab eine wunderbare Woche und viele Grüße
      Sascha

  3. Marcel

    Wie sehr ich die Situation mit dem Geisterhaus fühle. Das von dir beschriebene das alles noch bewohnt wirkt aber vor allem das selbst ausräumen der Wohnung meines Vaters (für Entrümpler war kein Geld da) als er dann doch relativ spontan an seinem Krebsleiden verstarb war für mich komischer weise um ein 10faches schlimmer als der Tod an sich.

    Da tickt natürlich jeder anders, aber ich würde mit dem Schaden den ich mir da zugefügt habe heute lieber ein Kredit für den Entrümpler aufnehmen also so etwas nochmal je wieder selber machen zu müssen.

    Danke fürs Teilen deiner Gefühle, hat mir geholfen das ein wenig bei mir selber einzuordnen bzw. zu sehen das man mit solchen Gedanken nicht alleine ist.

    Antworten
  4. Frank Rehme

    Hallo Holgi

    Das habe ich auch schon alles hinter mir. Meine Eltern wollten nie eine Vollmacht und kamen von jetzt auf gleich ins Heim. Dann fing das Chaos an: Gericht, ich als Betreuer, Hausverkauf vom Gericht genehmigen lassen, zwischendurch stirbt mein Vater, auf Erbschein warten, da es lange dauert mein Privatvermögen samt ETF‘s aufgelöst. Dann Haus verkauft und meine Mutter in einer tollen Demenz WG in meiner Nähe untergebracht.

    Gerichtlich bestellter Betreuer sein bedeutet, dass du exakte Buchführung machst und sehr viel Papierkram machst Jede Woche kommen Rechnungen und Schreiben, deren Abarbeitung bei Ausgaben du dem Gericht nachweisen muss.

    Alles nur, weil ich keine Vollmacht hatte.

    Was habe ich gelernt: ich habe sofort eine Vollmacht beim Notar für meine Kinder ausstellen lassen. Hast du das auch erledigt?

    Lieben Gruß Frank

    Antworten
    1. Sascha

      @Holgi: Das was Frank Rehme sagt + Betreuungsverfügung. Dort kannst du festlegen, wer Betreuer werden soll aber vor allem auch wer NICHT. Das könnte u.U. auch sehr wichtig sein. 😉

  5. Marc

    Holgi, du hast dieses Jahr schon so brilliante Interviews gemacht, deine Hörer wirst du auch auf ein paar Wochen Pause nicht verlieren.
    Und dann so ein tolles Gespräch, beidseits.
    Ich fühl da viel mit, gerade das Thema Haus ausräumen, da könnt ich auch viel mit reden… ich habs nicht geschafft so viel zu reduzieren, bei mir steht noch ein ganzer Schrank voll mit Kram meines Vaters (und manches hätte man lieber nicht gefunden).
    Viele können mit dem Song Geisterhaus der Toten Hosen was anfangen, mir geht’s nicht so, aber vielleicht nimmt dich das ein Stück mit – mir geht es zumindest so, dass es mit Musik oft besser geht.
    VLG
    Marc

    Antworten
  6. Gordon

    Danke Holger!!

    Deine Offenheit hilft sehr. Da waren so viel gute und plastische Tipps und Infos dabei!

    Das Thema Vollmacht wird sehr unterschätzt und die Investition in notarielle Beratung und Handhabung kann sehr hilfreich sein. Egal wie, es ist wichtig, sich damit rechtzeitig auseinanderzusetzen. Und wenn es nur dafür ist, selber besser vorbereitet zu sein. Es ist kompliziert genug und wird noch schwerer, wenn man im Akutfall „zum ersten Mal davon hört“.

    Bei Immobilien-Eigentum ist eventuell auch das Thema Schenkung eine Option. Geht das gleiche Problem mit der Verwaltung/dem Verkauf des Hauses von unterschiedlicher Seite an. Und es braucht das Vertrauen untereinander. Aber nach 10 Jahren wäre eine potenzielle Erbschaftssteuer (he nach Wert) vermieden. Andererseits kann sich die Vermietung/der Verkauf des Hauses zwiaxhenzeitlich auf die eigene Steuererklärung auswirken. Da wird dann auch Steuerberatung wichtig. Bei Selbstständigkeit sind ggf. KV- und weitere Kosten zu berücksichtigen, da sich die Mieteinnahmen als Teuerungsfaktor auswirken können. Auch hier gilt, frühzeitig damit beschäftigen hilft besonnenen Entscheidungen.

    Thema Pflegeheim: Sehr schön, daß Du eine gute Lösung für Deine Eltern (aber auch Dich) gefunden hast!
    In BaWü wurde leider die Option Doppelzimmer verboten. Bei aller gut gemeinter Intention der initiierenden Grünen-Politikerin, aus schlechter privater Erfahrung heraus, wurden Fehler gemacht und zB Ausnahmeregelungen (zB für Ehepaare) leider nicht berücksichtigt.
    Rund um die Pflege und die Heime gäbe es noch viel zu unken, aber lassen wir das.

    Viel wichtiger – es gibt tatsächlich doch eine brauchbare Sache, die die Ferengi in den letzten Jahren hinbekommen haben… die „Pflege-Bahr“
    Das entscheidende Stichwort ist hierbei: gesundheitsprüfungsFREI !!
    Ja, man muss 5 Jahre einzahlen, bevor man etwas rausbekommt, aber das kann sich dann schnell rechnen.
    Entscheidend ist das Timing. Nicht zu früh starten, aber sobald klar wird, daß zB eine Demenz oder eine andere langfristige Degeneration auftritt, schnell ins Handeln kommen. Ein Restrisiko bleibt immer, klar. Auch hier hilft Beratung/Kundigmachen und durchrechnen. Es geht, wie so oft, um das Optimieren der Wahrscheinlichkeiten.

    Deinen Eltern, Dir und Deiner Family alles erdenklich Gute und alle nötige Kraft!

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  7. Chris

    Hallo!
    Ich fand die Folge sehr interessant. Habe mich allerdings bzgl. der Veräußerung des Hauses gefragt: Kann man es nicht per Schenkung einfach überschreiben lassen. Dann muss der Erlös auch nicht mit genutzt werden für die Unterbringungskosten?
    Vielleicht ist das aber auch nicht so einfach.
    Beste Grüße!

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