WR989 Von Anfang an Europa II

 

Matthias von Hellfeld hat ein neues Buch geschrieben. Es heißt “Von Anfang an Europa“, hat acht große Kapitel und darum gibt es zu jedem Kapitel eine Sondersendung.

Hier ist Teil zwei: “Individuum und Demokratie”

6 Gedanken zu „WR989 Von Anfang an Europa II

  1. Lothar

    Interessant den Papst und die Priester als eine der am längsten andauernde “man in the middle attack” #MITMA anzusehen, da Gott eigentlich eine Verbindung mit jedem Mensch hat.

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  2. hilti

    Es ist erstaunlich vielen nicht klar, dass der Schutz der Bürger vor Willkür des Staates ein wesentlicher Teil eines Rechtsstaats ist. Da hat Matthias einen wichtigen Punkt gemacht. Und wo ich mit den beiden Entscheidungen Angela Merkels meine Probleme hab auch wenn mir die Ergebnisse gefallen. Einmal die sofortige Stillegung der deutschen Atomkraftwerke nach Fukushima (die Tsunamigefahr in Deutschland ist dann doch etwas geringer als in Japan) und die Nichtanwendung der Drittstaatenregelung 2015. Beides empfinde ich als Willkür.

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    1. hilti

      Zu früh abgeschickt. Können mir die Juristen unter den Hören helfen und erklären warum das keine Willkür war? Kann die Regierung/Verwaltung einfach bestimmte Gesetze oder Verordnungen nicht anwenden?

    2. Knut

      “Kann die Regierung/Verwaltung einfach bestimmte Gesetze oder Verordnungen nicht anwenden?”

      Artikel 20 GG
      ..
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      ..

      In einem Rechtsstaat sollten Fragen nach der Rechtmäßigkeit eines Handelns ausschliesslich vor Gericht geklärt werden und nicht am Stammtisch oder der Buchtheke.

      Ein imho interessantes Gedankenspiel wäre aber unabhängig von deinen Beispielen die Frage, welche tatsächlich wirksamen Möglichkeiten bestünden, wenn die Regierung sich nicht an die Gesetze halten würde.
      Im Parlament sieht man ja immer wieder, wie trotz gegenteiliger Ankündigungen bei umstrittenen Fragen für ein bestimmtes Handeln gestimmt wird, die vorgebliche Gewissensfreiheit scheint sich also durchaus auch anderen Zwängen zu unterwerfen.
      Voraussetzung für eine eventuelle Strafverfolgung wäre die Aufhebung der Immunität, die wiederum durch genau dieselben Parlamentarier beschlossen werden muß.
      Staatsanwaltschaften als Ermittlungsbehörde sind weisungsgebunden, im Zweifel kann eine Ermittlung durch Weisung eingestellt werden. Vom Widerstandsrecht des Artikel 20 fabulieren auch nur völlige Naivlinge.
      Was uns vor Willkür schützen soll, lässt sich vergleichsweise einfach aushebeln.
      Das Einzige, was uns tatsächlich vor Willkür schützt, ist also das Vertrauen darauf, dass dies nicht geschehen wird? Da bleibt schon ein ungutes Gefühl.

  3. Marco

    Hallo Holger, mir hat eine Aussage von dir sehr zu denken gegeben. Warum denkst du, dass die Definition von Würde eines Christen von deiner abweicht. Was meinst du konkret?

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