In Folge 748 hatte ich mit “Sidar” telefoniert, der damals recht frisch in Nordsyrien war, um für die Demokratische Föderation Nordsysrien zu kämpfen. Zwischenzeitlich ist er wieder zuhause und wir hatten Gelegenheit, eine Stunde miteinander zu reden.
Vor 3 oder 4 Wochen irgendwie nochmal dran gedacht und wie blöde gegoogelt. Bin sehr gespannt!
Was sagt eigentlich die deutsche Justiz zu solchen Kämpfern?
Hier die Deutsche Welle dazu: https://m.dw.com/de/wenn-deutsche-für-andere-armeen-kämpfen/a-18319283
Die türkische “Justiz” findet es wohl nicht so gut:
https://www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-patrickkrainer-101.html
Es wundert mich, dass er nicht direkt bei der Einreise nach Deutschland abgefangen wurde. Einerseits ist es meines Wissens nach nicht erlaubt, Krieg zu spielen und evtl. sogar Menschen zu töten, selbst wenn man zu den vermeintlich Guten gehört. Des Weiteren sollte der Staat bei einem halbjährigen Aufenthalt in Syrien sowieso skeptisch sein.
Dafür gibt es zum Glück keine gesetzliche Grundlage, aber ich traue der deutschen Regierung viel zu um Erdogan zu besänftigen. Selbst die USA wissen, dass die YPG die einzige zivilisierte Kraft in Syrien ist, die den IS effektiv bekämpft. Ich hoffe dass auch Deutschland die Leistung dieser Menschen nicht vergisst. Deutlich für Afrin hat sich z.B. meines Wissens nur Frankreich geäußert.
Da wäre ich aber mal ganz vorsichtig. Wofür sollte “der Staat” (wer denn konkret?) wissen, wer wie lange wo ist? Befürwortest du Komplettüberwachung?
Und “Krieg spielen” ist ja wohl der falsche Begriff, mitten in einem Kriegsgebiet bzw. an umkämpften Grenzen. Er hat ja nicht auf deutschem Boden mit einer illegalen Waffe rumgefuchtelt. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass deutsches Recht auf deutschem Staatsgebiet greift. Was deutsche Staatsbürger in anderen Ländern machen, fällt doch wohl unter deren Gesetzgebung, oder hab ich was verpaßt?
@ Christian:
Kommt drauf an. Guckstu § 7 StGB, Absatz 2:
“Für … Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter … zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist …”
https://dejure.org/gesetze/StGB/7.html
@Eule: Na bloss gut, dass er noch keine Straftaten begangen hat. Jedenfalls soweit aus dem Podcast zu entnehmen ist. Rumsitzen und warten, rauchen, Tee trinken, Zielschiessen und Durch-die-Gegend-gefahren-werden sind hoffentlich weder hier noch dort strafbar.
@Christian:
Eine Komplettüberwachung ist doch garnicht nötig, der junge Mann hat sich ja selbst in einem Podcast geoutet. Und wer weiss denn schon, ob nicht auch mal ein Staatsanwalt oder sonstiger Offizieller hier reinhört?
Der Irrglaube, man könne als Deutscher im Ausland treiben was man will, ohne dafür in Deutschland belangt zu werden, ist ebendas: ein Irrglaube.
Nach deutschem Recht sind Straftaten im Ausland auch in Deutschland verfolgbar, wenn sie in den jeweiligen Ländern strafbar sind oder gegen Deutsche gerichtet sind (Beispielsweise Raub, Mord, Totschlag etc.).
Darüber hinaus Straftaten, die gegen besonders schützenswerte deutsche oder internationale Rechtsgüter verstoßen. (Beispiel Vorbereitung bewaffneter Angriffe auf Deutschland oder deutsche Staatsbürger, Hochverrat, Angriffe auf Luft- und Seeverkehr, Menschen-, Drogen-, Organhandel etc.)
Dann gibt es noch Spezialfälle von Taten im Ausland, die von Ausländern gegen andere Ausländer gerichtet sind, wollen wir jetzt aber nicht zu kompliziert werden lassen.
Ob und inwieweit mutmaßlichen Straftaten dann tatsächlich nachgegangen wird, scheint neben den offensichtlichen Schwierigkeiten leider auch eine Frage der jeweiligen politischen Interessen zu sein, man denke in diesem Zusammenhang mal an die Nazis, die in der Ukraine ihre Kriegsspielchen abhalten, nach meinem Kenntnisstand völlig unbehelligt durch die deutsche Justiz.
Was bei aller Symphatie für Jan-Lukas und die hier und anderswo dargestellte kurdische Utopie nicht vergessen werden darf:
Ein Kurdistan gibt es nicht und das, was die Kurden mehr oder weniger offen betreiben ist die Gründung eines eigenständigen kurdischen Staates.
Das geht jedoch nur durch Separation von bereits bestehenden Staaten und dieses wiederum dürfte in den jeweiligen Staaten auf wenig Gegenliebe treffen. Wenn diese Bestrebungen dann auch noch mit Waffengewalt vorangetrieben werden sollen, wird garantiert gegen bestehende Gesetze verstoßen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der jeweilige Staat mangels faktischer Macht oder politischem Willen im Augenblick auf eine Strafverfolgung verzichtet.
Die mehr als unscharfe Trennung zwischen den einzelnen kurdischen Gruppierungen tut ein Übriges dazu. Wenn die PKK als Terrororganisation angesehen wird, ist es schwer vermittelbar, warum Gruppierungen, die mit der PKK freundschaftliche Verbindungen unterhalten, vermutlich auch Unterstützung gewähren, keine Terroristen/Terrorhelfer sein sollten.
Die YPG bspw gilt in der Türkei als Terrororganisation, international folgt man dieser Einschätzung (noch) nicht, das düfte aber an politischen Interessen liegen und die können sich bekanntlich schnell ändern.
Im Kampf gegen den s.g. IS sind die Kurden nützliches Kanonenfutter, aber auch für so einen Konflikt gelten internationalen Regeln.
Meldungen über den Einsatz von Kindersoldaten und die Ermordung von Gefangenen durch kurdische Einheiten gibt es ja leider auch. Was da dran ist, können wir hier nicht beurteilen, jedoch sollten auch wir uns darüber im Klaren sein, dass Verbrechen auch durch die “Guten” begangen werden können.
Der junge Abenteuerspieler sollte also nicht davon ausgehen, dass ihm hier in Deutschland keine Strafverfolgung drohen könnte, einen Anfangsverdacht könnte man ja schon bejaen, wenn die Gruppe, der er da angehört hat, bspw Kriegsverbrechen begangen hätte.