Friedrich Wilhelm I., preußischer König ab 1713, ist anders als andere Regenten. Höfischen Protz lehnt er ab. Seine Leidenschaft gilt dem Militär. Während seiner Regentschaft wird Preußen zu einem effizienten Staat. (DLFnova)
Friedrich Wilhelm I., preußischer König ab 1713, ist anders als andere Regenten. Höfischen Protz lehnt er ab. Seine Leidenschaft gilt dem Militär. Während seiner Regentschaft wird Preußen zu einem effizienten Staat. (DLFnova)
Matthias von Hellfeld behauptet, der Kronprinz Friedrich (der spätere Friedrich II.) und Hans Herman von Katte seien vom Gericht zum Tode verurteilt worden und Friedrich Wilhelm I. hätte von Beratern bedrängt werden müssen, das Urteil am Kronprinzen nicht vollstrecken zu lassen.
Das ist so nicht richtig. Friedrich Wilhelm I. setzte durch, dass sowohl sein Sohn als auch Katte vor dem Kriegsgericht Köpenick angeklagt wurden. Er entwarf sogar die Fragen, welche die Richter den beiden stellen sollten. Das Kriegsgericht erklärte sich hinsichtlich des Kronprinzen für unzuständig, es handele sich um keine kriegsrechtliche, sondern um eine familienrechtliche (Friedrich als Sohn) beziehungsweise staatsrechtliche (Friedrich als Thronfolger) Angelegenheit. (Ich bin mir sicher, die Richter haben sich selbst auf die Schulter geklopft, als sie einen so eleganten Weg aus dem Schlamassel gefunden hatten.) Das Gericht verurteilte Katte zu lebenslanger Festungshaft – natürlich in vollem Bewusstsein, dass “lebenslang” bedeuten würde: so lange wie Friedrich Wilhelm I. lebt, denn der neue König Friedrich hätte Katte natürlich sofort begnadigt.
Friedrich Wilhelm I. akzeptierte die Unzuständigkeitserklärung des Gerichts in Sachen seines Sohnes stillschweigend oder vielleicht auch zähneknirschend. Dass er dazu gedrängt werden musste, ist nicht überliefert. Hinsichtlich der Strafzumessung für Katte befahl er dem Gericht, noch einmal richtig zu entscheiden. Was das bedeutete, war klar. Das Gericht hat noch einmal getagt und die vom König missbilligte milde Verurteilung zu lebenslanger Festungshaft bestätigt. Spätestens hier muss man den Hut vor den selbstbewussten und mutigen Richtern ziehen. Daraufhin änderte Friedrich Wilhelm I. selber das Urteil in Todesstrafe um. Natürlich kann diese Strafe aus heutiger Sicht keinesfalls gerechtfertigt werden. Dennoch kann man Friedrich Wilhelm I. zugute halten: Auch ein einzelnes Urteil abzuändern war in Zeiten des Absolutismus das Recht des Königs als oberster Gerichtsherr. Friedrich Wilhelm I. gab sich Mühe, die Erforderlichkeit der Todesstrafe juristisch und rational, nämlich mit der nötigen abschreckenden Wirkung zu begründen. Er ließ sich nicht von persönlicher Rachlust leiten, oder jedenfalls sich dies nicht anmerken. Er bestimmte für Katte nicht die für Hochverrat eigentlich vorgesehene Hinrichtungsart, nämlich Vierteilung, sondern mit Rücksicht auf die Familie Katte die “mildere” Enthauptung.
Bezüglich der Hinrichtungsart ist die aktuelle Folge von Hardcore History 61 Painfotainment sehr interessant. Ziehmlich harter Tobak was die damals gemacht. Und warum sie zu “humaneren” Hinrichtungsarten hinter geschlossenen Türen übergegangen sind.
Hier auf der Webseite fehlt die Folge 810 (nicht a), die es aber schon gab? Mein Podcatcher hat sie ja auch heruntergeladen und ich hatte die eben gehört…
Holgi hat die wieder runtergenommen wegen der “Ton-Probleme”. Also der 30s Stille zwischen Intro und dem Gespräch der Beiden.