WR423 Der Rechtsstaat

 

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Thomas Brandt ist Sozialkundelehrer und erteilt mir Politikunterricht. In der zwölften Stunde lerne ich den Rechtsstaat kennen.

Ausführliche Shownotes und Flattr-Buttons gibt’s in Thomas’ Blog.

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32 Gedanken zu „WR423 Der Rechtsstaat

    1. Bigdaddyjohn

      Ich verstehe, dass es sich hier hauptsächlich um Grundlagen handelt. Trotzdem fände ich es gut, wenn du Holgi solche Aussagen wie “Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zutun” nicht einfach so durchgehen lassen würdest. Da reicht ja ein Kommentar zu, ganz so einfach ist es widerrum auch nicht. Ansonsten fühle ich mich als Hörer irgendwie vor den Kopf gestoßen und habe darüber hinaus Angst, dass den anderen Hörern ein falsches Bild vermittelt wird :). Aber es liegt natürlich in eurem Ermessen, wie ihr das händelt. Mir ist es nur aufgefallen.

      Zum Thema Unrechtsstaat: Welche Argumente gibt es denn, die DDR nicht als Unrechtsstaat zu bezeichnen? Juristisch betrachtet gibt es nämlich genügende und hinreichende Argumente ihn als Unrechtsstaat zu bezeichnen, allem voran, dass die wesentlichen Kernaspekte des Rechtsstaates in der DDR schlichtweg nicht gewährleistet waren. Da wären Rechtssicherheit, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Gewaltenteilung, Wahrung der individuellen Freiheit, Willkürverbot, etc. Auch die Rechtssprechung (BGH) hat die DDR bereits schon als Unrechtsstaat bezeichnet.

      Eine definitorische

    2. sternburg

      Ich habe jetzt bloß zwei juristische Staatsexamen und bin daher – anders als der geneigte Jura-Student – vielleicht nicht vom Fach. Aber wenn ich eines in Theorie und Praxis gelernt habe, dann folgendes : Das Herstellen absoluter Gerechtigkeit auf der einen Seite und die Herstellung von Rechtssicherheit auf der anderen Seite sind zwei weitgehend zuwiderlaufende Ziele.

      Der Rechtsstaat muss beide Ziele verfolgen. Wichtiger muss ihm im Zweifel und vor allem im Grundsatz (!= im extremen Ausnahmefall) aber die Rechtssicherheit sein.

      Insofern ist die Aussage, so polemisch sie im Zusammenhang gefallen sein mag, so falsch nicht.

      [ich habe die Sendung noch nicht gehört und bin eigentlich bloß zum runterladen hier]

  1. Bigdaddyjohn

    Toller Beitrag. Zwei Anmerkungen:

    Die Behauptung, Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zutun, ist zu kurz gegriffen. Gerade in Hinsicht der Verfassung ist dem im deutschen Grundgesetz nicht so (die Würde des Menschen ist unantastbar – Ableitung aus dem Naturrecht) Hier wäre ein aufdröseln zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus interessant zu hören gewesen. 🙂

    -Zu sagen, man könne nicht beweisen, dass die DDR kein Unrechtsstaat kann ich aus persönlichen Gründen nicht nachvollziehen. Mein Vater wurde auf offener Straße von der Stasi verschleppt und anschließend gefoltert – ohne dass jemand wusste, was mit ihm passiert war. Frei gelassen hätte man ihn nur, wenn er wider besseren wissens gegen einen Freund von ihm aussagt. Und das nur , weil man herausgefunden hatte, dass er flüchten wollte. Was sonst ist das, außer unrechtsstaat, wenn deine familie nicht mal weiß, wo du bist. ?

    Antworten
    1. Thomas

      Das Thema Naturrecht und Grundrechte ist spannend, aber ein Ziel beim Politikunterricht ist es, wirklich erst einmal die Grundlagen zu legen. Für diese Diskussionen können wir uns sicher noch einmal Zeit nehmen, wobei ich den Soziopod da definitiv qualifizierter als mich halte.

      Meiner Familie ist das nicht passiert. Ich habe also nicht deine persönliche Erfahrung. Eine Beurteilung der DDR liegt am Ende wohl dazwischen, wenn sie neutral vorgenommen wird. Ich habe aber im Podcast auch gesagt, dass die DDR kein Rechtsstaat war. Ich finde das Wort Unrechtsstaat problematisch, weil es nicht dasselbe ist wie “kein Rechtsstaat”. Das wurde im Staatsbürgerkunde/neusprech Crossover auf dem 31C3 auch erörtert. Ich denke nicht, dass die DDR ein Rechtsstaat war, aber mag den Begriff “Unrechtsstaat” nicht.

    2. Kaulquappe

      Für Rechtspositivisten hat Naturrecht erstmal analytisch nix mit Naturrecht bzw. Gerechtigkeit zu tun. Wenn Naturrecht aber als positives Recht gesetzt ist, d.h. in Geltung ist, gilt es eben. Nach dem Grundgesetz mit Ewigkeitsgarantie. So einfach ist das!

    3. André

      Das Problem ist, Unrechtsstaat hat eine schwammige Bedeutung und meint irgendetwas wie, ist überwiegend durch Unrecht charakterisiert. Und genau dieses “überwiegend” ist etwas zu dem sich Menschen unterschiedliche Meinungen bilden.

    4. kdm

      Mal angenommen, nicht “der Westen” hätte den kalten Krieg gewonnen, sondern “der Osten”.
      Wetten, dass dass die alte BRD der “Unrechtstaat gewesen wäre?!
      (genug Schweinereien der BRD sind ja wohlbekannt; in manchen unangenehmen Dingen war die DDR doch ein Amateur)

  2. HP

    Kurze Korrektur zum Lärmschutz: Orchestermusiker sind sehr dankbar für dieses Gesetz. Die deutsche Umsetzung ist vor nicht allzu langer Zeit erfolgt und besteht in verpflichtenden Maßnahmen für den Arbeitgeber: (in dieser Reihenfolge anzuwenden) 1. Bauliche Maßnahmen (oft eingeschränkt möglich durch Bestand und Denkmalschutz), 2. organisatorische Maßnahmen: z.B. länger Ruhezeiten bei lauten Stücken 3. individueller Gehörschutz. Der ist inzwischen sehr ausgereift mit verschiedenen Filterstärken etc., wird nur von wenigen Musikern aus akustischen Gründen abgelehnt (Stichwort Knochenleitung). Soviel zur Frage, was die EU je für uns Musiker getan hat: sehr viel gutes.

    Antworten
    1. Thomas

      Herzlichen Dank! Es freut mich sehr, dass hier das Klischee von den dummen EU Regulationen nicht stimmt, auch wenn ich selbst darauf reingefallen bin.

  3. Eule

    Ergänzung: Eine Verfassungsänderung benötigt zusätzlich zur 2/3-Mehrheit im Bundestag natürlich auch noch eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat, und die können Union und SPD dort aktuell nicht alleine erreichen (mit derzeit 24 von 69 Stimmen bekommen sie ja nicht mal eine absolute Mehrheit hin) sondern bräuchten die Hilfe der Grünen, die gegenwärtig an acht Landesregierungen beteiligt sind und theoretisch 41 Stimmen blockieren können.

    Antworten
    1. Thomas

      Stimmt, danke!

      Das mit den Grünen funktioniert aber aufgrund des Abstimmungsverfahrens im Bundesrat (alle Mitglieder einzeln, alle Länder homogen) auch nicht so einfach. Irgendwie beruhigt mich das.

  4. André

    Bei der von Holger erwähnten Umfrage möchte ich schon nochmal hervorheben, dass die unter Studienanfängern gemacht wurde. Ich hätte also durchaus die Hoffnung, dass viele ihre Ansichten durch ihr Studium verändern.

    Nebenbei, mich würde hier wirklich mal die Rolle der Populärkultur interessieren, gerade die Darstellung in den einflussreichen US-amerikanischen Filme und Serien. Das US-Justizsystem ist ja sowieso schon viel stärker von einem abstrakten Konzept der “Gerechtigkeit” bis hin zur “Rache” getrieben. Aber mir fiel letztens in einer Serie aus den späten Neunzigern eine Szene auf: Ein paar Geheimdiensttypen standen vor der Herausforderung Informationen aus einem Verdächtigen herausholen zu müssen. Einer impliziert daraufhin, er könnte mit Gewalt auf den Betreffenden einwirken. Woraufhin dann die anderen sagen, nein können wir nicht machen, denn wir foltern nicht. Ein paar Jahren später, nach dem 11. September, gab es dann nur noch Jack Bauer und Konsorten.

    Antworten
  5. André

    Ohne wirklich in diese Diskussion einsteigen zu wollen, hadere ich durchaus mit dem Begriff “Demokratie” für unsere Staatsform. Allerdings bilde ich mir ein auf einem höheren intellektuellen Niveau als dem, das Holgi bei entsprechender Meinungsäußerung vermutet.

    Die Ausübung von herrschaftlichem Handeln durch die Wahl von Repräsentanten findet effektiv nicht statt. Oder wenn dann sehr reduziert, etwa wenn eine bestimmte Maßnahme versprochen wird, eine Mehrheit genau deshalb die entsprechenden Repräsentanten wählt und diese die Maßnahme dann umsetzen. (Der letzte Schritt ist keine Selbstverständlichkeit.) Hunderte von anderen Maßnahmen, die man sich nicht gewünscht hat, hat man in diesem Paket gleich mitgewählt.

    Eine sogenannte repräsentative Demokratie ist primär ein System der Volkslegitimation von Herrschaft, nicht eine tatsächliche Volksherrschaft, also eine Demokratie im eigentlichen Sinne. Und deshalb wurde sie traditionell auch nicht als solche bezeichnet. Das berühmte Beispiel ist, dass die (Mehrheit der) Gründerväter der USA eine Republik explizit einer Demokratie vorgezogen haben. Die spätere Begriffsvermischung wird glaube ich Alexis de Tocqueville (“De la démocratie en Amerique”) zur Last gelegt.

    Antworten
    1. Thomas

      Vorweg: es gibt bald die Folge zur Demokratie.

      Es gibt ein paar einfache Gründe, warum repräsentative Volksherrschaften als legitim angesehen werden. Diese sind alle pragmatischer Natur wie:
      Kann ein Land mit einer Bevölkerung von 80 Mio. Menschen jede Entscheidung von allen treffen lassen?
      Können die Bürger jedes Gesetz angemessen evaluieren und beschließen?

      Die Antworten darauf sind beides mal: eher nein. Deswegen braucht man Repräsentation, damit vom Volksauftrag wenigstens irgendetwas übrig bleibt. Es war übrigens schon in der Antike, die da immer gerne als Vorbild genommen wird, dass es aus Pragmatismusgründen Wahlämter gab.

      Republik und Demokratie sind unterschiedliche Kategorien. Republik bedeutet, dass Politik öffentlich verhandelt wird. Demokratie bedeutet, dass das Volk herrscht. Großbritannien ist zum Beispiel keine Republik, aber generell demokratisch, weil die Königin den Bürgern das erlaubt.

      Also, ja. Es ist entspricht nicht dem Ideal, was man da haben kann, aber es ist besser als vieles andere.

    2. André

      Gut, ich sehe das eher ideengeschichtlich, die Begriffe sind ja wandelbar, deshalb wird Demokratie heute für das, was ich Volkslegitimation nenne, verwendet. Im Falle der US-Gründerväter hatten die vermutlich das römische versus das attische Modell vor Augen und als “nascent empire” (George Washington) lag die höhere Affinität zu Rom vielleicht nahe.

      Ich will die Legitimation auch nicht kleinreden, das ist ein herrschaftlicher Akt. Aber er führt meines Erachtens nicht dazu, dass sich in den Jahren zwischen diesen Akten der Wille des Volkes im Handeln seiner Repräsentanten fortsetzt, das “demos” herrscht eben nicht mittelbar. Wobei ich nicht ausschließen will, dass mittelbare Volksherrschaft mit einem System der Repräsentation möglich sein könnte. Liquid Democracy wäre da zum Beispiel ein Ansatz. Dass es in unserem System nicht oder nur im geringen Maße so ist, hat einerseits legitime Gründe, du nennst zwei davon in leicht anderem Zusammenhang, und diese sollten vielleicht dazu führen, sich zu fragen, ob man eine Demokratie im ursprünglichen Sinne überhaupt will. Das hat aber andererseits auch kritikwürdige Gründe, auf die ihr denke ich noch kommen werdet, wie den Umstand, dass die Repräsentanten durch die politischen Zwänge des Parteiensystems gar nicht die Freiheiten haben, um den Willen ihrer Wähler direkt umzusetzen (unabhängig von der Frage auf welchem Wege sie den dann bestimmen würden). Innerhalb der parteiinternen “Demokratie” besteht das gleiche Problem. Man könnte es auch so sagen: Ironischerweise kommt darin, wenn Angela Merkel ihre Politik nach Umfragen orientiert (abhängig von deren Qualität), mehr Demokratie im ursprünglichen Sinne zum Ausdruck, als in der Wahl ihrer Partei durch ein Drittel der deutschen Wahlberechtigten.

      Und jetzt kann man sicherlich fragen, ob das nicht eher eine semantische Debatte ist. Ich glaube aber mit dem Begriff Demokratie wird eine Erwartung transportiert, die den falschen Fokus setzt und vermutlich mit ein Grund für die Resignation in der Beobachtung “Die machen doch sowieso, was sie wollen.” ist. Durch die Wahl von Repräsentanten üben wir jenseits des Aktes selbst eben keine Herrschaft aus, sondern wir legitimieren Personen, die wir für am geeignetesten halten, in unserem Sinne Herrschaft auszuüben. Um direkt Herrschaft auszuüben oder besser Teil einer Gruppierung zu sein, die das tut, muss man sich über die Teilnahme an Wahlen hinaus politisch engagieren.

  6. Eule

    @André:

    Im Falle der US-Gründerväter hatten die vermutlich das römische versus das attische Modell vor Augen

    Jein, eher indirekt. Der Verfassungsautor und spätere Präsident James Madison hat im Federalist Paper No. 10 das von ihm favorisierte Modell der repräsentativen Demokratie (er nannte es “Republik”) dem damals 25 Jahre alten und damit praktisch brandneuen Staatsmodell von Jean-Jaques Rousseau (welches aber ausdrücklich auf der Antike beruht; Madison bezeichnete Rousseaus Modell als “reine Demokratie”/”pure democracy”) gegenübergestellt. Madison wollte durch die repräsentative Demokratie und ihre Zwischenebene gewählter Experten insbesondere die Rousseaus Modell innewohnende Gefahr der unmittelbaren Mehrheitsdiktatur verhindern und zudem die demokratische Mitbestimmung für ein flächen- und bevölkerungsmäßig grosses Land ermöglichen, was mit Rousseau nicht geht.

    Die Überlegungen waren also moderner, ebenso wie der Staatsaufbau der USA dem gerade mal knapp 40 Jahre alten Vorschlag der Gewaltenteilung von Montesquieu folgte.

    Durch die Wahl von Repräsentanten üben wir jenseits des Aktes selbst eben keine Herrschaft aus, sondern wir legitimieren Personen, die wir für am geeignetesten halten, in unserem Sinne Herrschaft auszuüben.

    It’s not a bug, it’s a feature. 😉

    Antworten
    1. André

      Die Federalist Papers wollte ich schon immer mal lesen. Leider ist die Liste der Dinge, die ich schon immer mal lesen wollte, sehr lang.

      It’s not a bug, it’s a feature.

      Das kann man zweifellos so sehen, wobei sich schon recht viel Hoffnung für politische Erneuerung auf mehr Demokratie in meiner Verwendung des Begriffs stützt. Ich sehe das insgesamt als Baukasten. Ich mag zum Beispiel auch Technokratie. Ist glaube ich so eine Naturwissenschaftlerkrankheit.

    2. Thomas

      Das Problem, das ich mit diesen ganzen alternativen Ideen habe, die Politik besser machen wollen, ist dass diese auch sehr schnell nach hinten losgehen können. Die Hoffnung auf Besserung hat zu oft in Unterdrückung geführt. Aber ich bin auch aristotelisch-normativ ausgerichtet und sehe es eher so, dass Experimente mit politischen Systemen auf dem Papier nett sind, in der Realität eher etwas, was man vermeiden sollte, solange es (halbwegs) funktioniert. Und wenn die Systeme nicht mehr funktionieren, dann wird sich die Gesellschaft ein neue geben.

    3. André

      Ich nehme an, wenn man als Lehrer im Bereich der politischen Bildung zu große Affinität zu revolutionären Ideen hat, ist das der Karriere auch eher abträglich. 😀

  7. Bernd

    Hi,

    könntet ihr mal über die Kommunikation der Regierung mit dem Bürger sprechen?
    Wie wird offiziell kommuniziert? Was muss beantwortet werden? Welche Rechte hat der Bürger bei nichtssagenden Antworten?

    Es darf doch eigentlich nicht sein, dass es eine Bundespressekonferenz wie diese gibt (es geht um den aktuellen BND-Skandal): https://www.youtube.com/watch?v=YQ1QC1lq63o

    Antworten
    1. Thomas

      Können wir mal drüber reden, wenn es um Medien und so geht.

      Generell können die genau so mit uns reden, wenn wir uns das gefallen lassen. Da anscheinend eine größere Menge der Bevölkerung der Regierung vertraut und die entsprechenden Parteien wählt, wird denen das alles so gefallen. Die Tatsache, dass nur Tilo Jung das verbreitet und die etablierten Medien nicht, mag ein weiteres Problem sein.

      Ich bitte nur darum, die eigene Wahrnehmung und Weltsicht nicht zu verallgemeinern. Der Bundespressesprecher ist dafür zuständig die Regierung und ihr Handeln zu rechtfertigen und zu schützen. Er ist nicht dafür da, für unsere Regierungen einen Offenbahrungseid zu leisten, insbesondere, wenn sie sich mal wieder offensichtlich nicht an die Verfassung gehalten haben.

  8. sternburg

    Wenn mir eine Ergänzung gestattet sei, Thomas:

    Das Folterverbot folgt meines Erachtens nicht aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und auch nicht zwingend aus dem Rechtsstaatsgebot sondern unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG. Foltern ist geradezu das Schulbeispiel dafür, dass ein Mensch nicht als Subjekt, sondern als bloßes Objekt einer staatlichen Maßnahme behandelt wird was wiederum die griffigste und praktisch allgemein vertretene Definition der Verletzung der Menschenwürde darstellt.

    Und das ist aus zwei Gründen gut so. Denn erstens hat Holgi recht; es gibt sicher Foltermethoden die keine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit darstellen.

    Und zweitens würde das Folterverbot sonst auch (bereits) juristisch auf wackeligen Beinen stehen. Vergegenwärtigen wir uns das klassische Beispiel: Ein überführter Entführer hat irgendwo luftdicht ein Kind verbuddelt. Er will aber das Versteck nicht preisgeben. Dem Kind wird innerhalb der nächsten Stunde die Luft ausgehen, so viel ist sicher (woher auch immer, Denkbeispiel halt). Darf, soll oder muss der vor ihm stehende und mit Befragungstechniken nicht weiter kommende Polizist den Entführer quälen um den Ort “aus ihm herauszuprügeln” und um so das Leben des Kindes zu retten?

    Würde nur die körperliche Unversehrtheit des Entführers entgegenstehen, so wäre diese gegen die Todesgefahr des Kindes abzuwägen. Und würde – im Grunde unproblematisch – diese Abwägung verlieren. Denn der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes durch Nichtfoltern und daraus resultierenden Tod ist nun wirklich ungleich größer und dauerhafter (und außerdem könnte man sogar auf die Idee kommen, dass von ihm, der die Situation herbeigeführt hat, ein größeres Maß an Duldung erwartet wird).

    Dass dies gar nicht der Punkt ist wird bei solchen Diskussionen vom Stammtisch und seinen Anheizern übrigens gerne übersehen. In der Diskussionstheorie ein schönes Beispiel für eine Strohpuppe. Aber das führt jetzt zu weit.

    Ähnlich ist es mit dem Rechtsstaatsprinzip. Selbst wenn man die theoretische Möglichkeit einer rechtsstaatlich sauber geregelten, allgemein gültigen Folterordnung verneinen und daher das Rechtsstaatsprinzip verletzt sähe, so muss dieses Prinzip und das Ziel der Erlangung von Rechtssicherheit doch immer wieder gegenüber dem Ziel der Erlangung von materieller Gerechtigkeit abgewogen werden. Und jetzt mal ganz ehrlich: Entspricht es materieller Gerechtigkeit, wenn das arme unschuldige Kind elendig krepiert damit der Entführer unverletzt bleibt? Nein. Der materiellen Gerechtigkeit ist eher entsprochen, wenn das Kind überlebt und dem Entführer die Zehennägel ausgerissen werden. Gut, das ist sicherlich diskutabel, aber was diskutabel ist begründet sicher kein absolutes Verbot.

    Was schützt also den Entführer? Der Schutz der Menschenwürde. Denn die ist unverletzbar, also absolut geschützt. Immer und von jedem Menschen. Auch die von nicht kooperierenden Entführern. Und sie darf auch nicht gegen die Menschenwürde z.B. des Kindes abgewogen werden. Und genau deshalb darf er nicht gefoltert werden. Egal wie es dem Polizisten (und dem Zuschauer vor der Glotze) in der Faust juckt.

    Was man in keine Klausur schreiben sollte: Natürlich prügelt der Polizist das Versteck trotzdem aus dem Entführer heraus. Und das ganze wird dann in der Behörde wohlwollend vertuscht für ihn über Konstrukte der Nothilfe gelöst während die Gesellschaft dem Entführer die durch Foltern gewonnenen Erkenntnisse nicht vorhalten darf, diese also einem absolutem Verwertungsverbot im Strafprozess unterliegen.

    Das sind halt so schlaue Diskussionsbeispiele. Wie der berüchtigte russische Soldat aus den Zivi-Gewissensprüfungen, der “Ihre Freundin vergewaltigt und Sie haben ein Gewehr in der Hand”. Ich behaupte, selbst wenn ich die dieses dann benutze macht mich das trotzdem nicht weniger zum Pazifisten. Aber auch das ist ein anderes Thema.

    Ach und ganz allgemein noch: Ich finde dass wirklich gut, dass Du immer wieder darauf hinweist, dass lediglich für Art 1, 20 70 GG die Ewigkeitsklausel gilt. Mir wurde aber noch beigebracht, dass zumindest für den Kernbereich sämtlicher Grundrechte keine Panik angebracht ist, weil diese in Art. 1 Abs. 2 GG bereits enthalten sind (und letztlich auch bloß Ausformungen von Art. 1 Abs. 1 GG darstellen so dass zur Not auch der reichen würde).

    Inwieweit dies mit dem Kernbereich, auf den unser Recht auf Asyl zurückgeführt wurde, in Einklang zu bringen ist, dass muss jeder selber beurteilen.

    [Dass ich das gelernt habe ist alles viele Jahre her und ich lasse mich gerne von jedem Erstsemester korrigieren]

    @Holgi. Von Dir kommen also keine dummen Fragen? Interessante Selbstwahrnehmung.

    SCNR

    Antworten
    1. Thomas

      Also, im Grundgesetz heißt “Länder” immer deutsche Bundesländer. Alles andere ist “Ausland”.

  9. JoMoEssen

    Hallo zusammen,

    Angeregt durch den Beitrag, und der Definietion des Rechtstates, drägte sich mir sofort wieder eine Sache auf die ich immer wieder recht befremdlich finde.
    Es geht um den ankauf von Steuersünder”-Daten. In Anführungstrichen deshalb, weil man ja bestimmt dort auch andere Personen findet, die gar keine Steuernhinterziehen, gerade das möchte man ja durch den Vergleich zu den bekannten Vermögensverhältnissen herausfinden.

    also 1.) Es werden wahrscheinlich auch Personen überprüft die nichts unrechtes getan haben.

    Außerdem hat sich meiner Meinung nach der Verkäufer diese Daten strafbar gemacht, da er gegen den Datenschutz verstoßen hat, und sich diese Daten außerdem noch unrechtmäßig angeeignet hat.

    also 2.) Der Verkäufer dieser Daten hat sich schon mal zweifach strafbar gemacht.

    Der Ankauf dieser Daten ist meiner Meinung nach ebenfalls eine Straftat, vermutlich soetwas wie Hehlerei. Dann werden noch einige Millionen aus Steuergeldern jemandem bezahlt, der eigentlich hätte bestraft werden müssen.

    also 3.) Der Ankauf ist meiner Meinung nach ebenfalls eine Straftat und die Bezahlung ist zumindest nach meinem rechtsempfinden falsch.

    Wie kann es also sein, das etwas was, wieder meinder Meinung nach, so offenlichtlich zig Rechtsbrüche enthält, von der Regierung durchgezogen werden?
    Für mich ist das Rechtsbeugung, immer so wie es gerade am besten passt.
    Nicht das man mich falsch versteht, Steuersünder sollen schon bestraft werden, denn diese verstoßen ja gegen das geltende Recht.
    Aber aus genau diesem Grunde dürfen diese Daten nicht entwendet, verwenden und gekauft werden.
    Recht muss doch Recht bleiben.

    Da würde mich mal eure Meinug interessieren.

    Viele Grüße
    JoMo

    Antworten
    1. Thomas

      Das ist eher was für die Juristen. Aus meiner Sicht hast du da wahrscheinlich eher recht. Allerdings ist das wie mit dem Zensursula Gesetz. Rechtsstaatlichkeit ist nur wichtig, wenn es nicht im Interesse der Bürger zu sein scheint, oder es deren “Gerechtigkeitsempfinden” nicht entspricht.

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