WR402 Der Verfassungskern

 

wrint_politik_1400Thomas Brandt ist Sozialkundelehrer und erteilt mir Politikunterricht. In der elften Stunde lerne ich, was der Verfassungskern ist.

Ausführliche Shownotes und Flattr-Buttons gibt’s in Thomas’ Blog.

47 Gedanken zu „WR402 Der Verfassungskern

  1. Florian

    Erstmal, tolle Sendung, die vieles verständlich gemacht hat. Nur eine wichtige Frage wurde nicht beantwortet. Was nützt eine tolle Verfassung auf dem Papier, wenn diese nicht eingehalten wird? Auf dem Papier, hatte die Sovietunion eine sehr fortschrifttliche Verfassung, nur war diese nichts wert. Wie kann man dafür sorgen, dass die Verfassung auch eingehalten wird?

    Antworten
    1. Thomas

      Eigentlich nur in dem man entweder solche Verfassungsgerichtsbarkeit hat wie in Deutschland und eine Volksanerkennung derselben. Ansonsten hast du recht, es ist Papier. Ohne eine Bevölkerung, die hinter dieser Verfassung steht, ist diese immer wertlos. Demokratie ist halt die einzige Regierungsform, die sich selbst abschaffen kann.

    2. Thomas

      Nachtrag: Natürlich hilft es einen kodifizierten Rechtsstaat zu haben, aber nunja, der kann auch durch das Nichtbefolgen durch die Bevölkerung ausgehebelt werden.

    3. Stefan

      Das ist eben das Traurige.
      Der größte Anteil der Bevölkerung in Deutschland scheint entweder keine Ahnung, oder kein gesteigertes Interesse daran zu haben, dass die Verfassung eingehalten wird und akzeptiert permanente Angriffe auf diese Verfassung, eben auch durch eindeutig verfassungswidrige Gesetze.
      Das BVerfG wird entweder zunehmend unterwandert oder derart mit Arbeit überhäuft, das es überhaupt nicht mehr zeitnah reagieren kann und der Bürger auf diese Weise oft jahrelang zum Opfer willkürlicher Gesetze wird.
      Sinnvoll wäre es, eine verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzen VOR Inkraftreten vorzunehmen. Damit könnte das Ganze evtl. deutlich entschärft werden. Aber das würde bedeuten, dass der Bürger auch Druck in diese Richtung ausüben müsste, und zwar massiv. Da reicht es nicht, wenn 500 Leutchens an einem Sonntagnachmittag ein paar Schilder hochhalten, dabei gefilmt und als potentielle Linksterroristen durch eine radikalisierte Polizei registriert werden.
      Alleine, was der NSU- oder der Snowden-Untersuchungs-Ausschuß zu Tage führt, müsste eigentlich ausreichend sein, diese Leute dauerhaft aus dem Amt zu entfernen und ihnen lebenslange Berufsverbote auszusprechen. Aber es passiert nichts, weil das Volk einfach nicht darauf reagiert. Warum das auch immer so ist (schlechte Bildung in der Schule?)

    4. sternburg

      Wir haben eine verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzen VOR Inkraftreten. Das nennt sich Bundespräsident. Was glaubst Du, was die ganzen Leute, die im Bundespräsidialamt arbeiten, den ganzen Tag machen?

  2. Leonard

    Hallo ihr zwei,

    mal wieder eine sehr interessante Folge des Politikunterrichts. Ich glaube aber, dass die Darstellung, ALLE Deutschen (ohne Ausnahme) müssten einer neuen Verfassung zustimmen, so nicht korrekt ist.

    Vorweg: Ich bin kein Jurist, ich bin nur bei euren Ausführungen stutzig geworden und habe bei Wikipedia nachgelesen. Meine Quellen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Geltungsdauer
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
    Wer Ahnung hat, soll mich bitte korrigieren

    Wikipedia sagt mir: “es [ist] auch juristisch völlig unmöglich, dass der Mensch zwar etwas in Kraft setzen, es aber nicht mittels desselben Mechanismus wieder aufheben können soll”

    Nach der juristischen Logik ist es offenbar so: Wenn der parlamentarische Rat (oder vielleicht ein entsprechendes Gremium) die Legitimität besitzt das Grundgesetz in Kraft zu setzen, gibt es keine Möglichkeit zu verhindern, dass es auf dem gleichen Weg auch wieder außer Kraft gesezt wird. Vorraussetzung für eine Totalrevision des Grundgesetztes (und entsprechend außer Kraft setzten der Ewigkeitsklausel) wäre also nach meinem Verständnis, dass dies in der öffentlichen Wahrnehmung als legitim angesehen wäre. Wenn man die Annahme hinzuzieht, dass bestimmte Grundwerte wie Men schenwürde und Demokratie Naturrecht sind, also keinen menschlichen sondern einen quasi göttlichen Ursprung haben, ergäben sich natürlich weitere Einschränkungen. Zum Beispiel müsste eine neue Verfassung dann durch ein demokratisch legitimiertes Gremium in Kraft gesetzt werden. Würde ein Diktator eine neue Verfassung in Kraft setzen wäre dies (unter dieser zusätzlichen Annahme) nicht rechtens, auch wenn es die Öffentlichkeit für legitim hielte.

    Laut Wikipedia ist die herrschende Auffassung die, dass wegen dem Prinzip der repräsentativen Demokratie der Artikel 146 keine Volksbefragung notwendig mache. Zusammenfassend kann man wohl sagen: Die Ewigkeitsklausel gilt nur bis zu einer Totalrevision des Grundgesetzes, also bis zu dem Zeitpunkt, an dem die verfassungsgebende Gewalt das Grundgesetz als nicht mehr gültig erklärt. Das Grundgesetz verlangt selbst lediglich, dass die neue Verfassung “in freier Entscheidung” des deutschen Volkes in Kraft gesetzt wird, also den Deutschen nicht von außen aufgezwungen wird. Innerhalb der bestehenden Staatsordung kann die Ewigkeitsklausel nicht abgeschafft werden.

    Antworten
    1. Thomas

      Ich bin auch kein Jurist. 🙂

      Du hast mit deinen Ausführungen erst einmal recht. Allerdings muss es vor der Erstellung eines repräsentativen Gremiums, das uns eine neue Verfassung gibt, einen gesellschaftlichen Konsens geben, dass diese neue Verfassung gewollt ist. Ansonsten hat man Bürgerkrieg. Da zumindest ich von meinem Widerstandsrecht Gebrauch machen würde, um das Grundgesetz zu behalten, ist die Vorstufe zu einer Einigung über das Gremium und den Modus der Erstellung einer neuen Verfassung schon nicht zu haben.

      Man kann das bei Ägypten eigentlich schön sehen, wie verschiedene Interessengruppen die Verfassungsgebung torpedieren, wenn sie sich nicht berücksichtigt fühlen. Und das ist ein Beispiel, wo eine neue Verfassung notwendig war. Dazu kommt noch, dass wir das in “freie Entscheidung” machen sollen, was am Ende bedeutet, dass man wohl auf den komplette Staaszusammenbruch warten muss, bis alle Bedingungen erfüllt sind, und dann ist das Grundgesetz eh hinfällig. Die Einstimmigkeit der Bevölkerung ist also etwas, das vor der eigentlichen Verfassungsgebung gegeben sein muss. Denn sonst hat man einen Bürgerkrieg.

    2. André

      Also für mich ist Art. 146 GG lediglich die Anerkennung, dass die verfassungsgebende Gewalt des Volkes über dem Grundgesetz steht. Aber es ging ja um die Frage, ob “ALLE Deutschen (ohne Ausnahme) [..] einer neuen Verfassung zustimmen” müssen. So wie ich das verstehe, gibt es hier keine Vorgaben durch Art. 146. Über die Voraussetzungen wird es bestimmt Ansichten in der Staatsrechtslehre geben, aber es würde mich wundern, wenn die “von dem deutschen Volke” so übersetzen, dass jeder Deutsche zustimmen muss. Das wird eher in Richtung Zwei-Drittel-Mehrheit gehen. Aber selbst wenn, die genaue Formulierung im Grundgesetz halte ich in dem Punkt für irrelevant, denn es genügt, dass die verbleibende gegnerische Minderheit nicht mehr widerstandfähig ist, um die verfassungsgebende Gewalt der Mehrheit durchzusetzen.

      Ich würde übrigens für eine neue Verfassung stimmen, wenn die besser wäre. Oder auch für eine Ablösung der deutschen Verfassungsordnung durch eine europäische.

    3. Thomas

      Der Haken ist halt dieses “nicht widerstandsfähig” sein des Restes. Man sieht sehr gut in anderen Teilen der Welt, dass diese Reste gern mal bewaffnet sind oder bewaffnet werden und selbst in der verlorenen Sache einen sehr viel Ärger machen. Das wiederum ist die Ursache von Bürgerkriegen und kann leider in verschiedenen Teilen der Welt beobachtet werden.

      Da bleibt die Frage, wie die Verfassung besser sein kann, egal auf welcher Ebene sie stattfindet. Da gilt für mich “never change a running system”.

    4. André

      Also besser geht bestimmt. Das müsste dann allerdings schon ein großer Wurf sein, um den Aufwand den Konsens dafür herzustellen, auch die etwaigen Risiken, zu rechtfertigen. Ich habe zumindestens keinen Verfassungsentwurf hier in der Schublade, der mir die Selbstgewissheit geben würde, dir zu widersprechen. 😉

    5. datengammelstelle

      Und wieder schreibt hier kein Jurist, aber ein Ex-PW-Leistungskursler, abgebrocher Geschichtsstudent und abgeschlossener Diplom-Verwaltungswirt (FH)…

      Das Widerstandsrecht gegen alle, die es versuche die verfassungsmäßige Ordung zu beseitigen, ist zu allererst ein Recht der im öffentlichen Dienst Beschäfftigten die gegen eben diese Ordung gerichteten Gesetzen, Verordungnen und Durchführungsvorschirften nicht zu befolgen. Als “Jedermann-Recht” kann aus dem Widerstandsrechtrecht die einzige Begründung überhaupt für den “politischen Streik” als Abwehrmittel gegen einen Staatsstreich abgeleitet werden. (Vergl. Kapp-Lüttwitz-Putsch 1920) – Das “große Kaliber”, würde ich schon “aus Gründen” zuhause lassen. Effizenter als auf den Barrikaden, lässt sich jeder Staatsstreich in den Amtsstuben bekämpfen. Immer ausreichend Demokraten dort vorausgesetzt.

      Das andere ist ein prinzipielles Widerstandsrecht selbst gegen den “Geist des Grundgesetzes”. Wenn eine Nationalversammlung/Verfassungskommision morgen vorschlagen würde, das GG zur Verfassung umzubennenen, und das zur Abstimmung käme, ich aber als überzeugter Reichsbürger partout dagegen wäre, hätte ich dann tatsächlich ein Widerstandsrecht? – Nee, oder.

  3. Michael

    Schöner Podcast.

    Kleine Frage zwischendurch, kommt in der absehbaren Zukunft noch eine Folge, die u.a. auch den §166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen StGB neben- oder hauptthematisch behandelt? Seltsamerweise ging der mir durch den Kopf, als Thomas über die unveränderlichen Paragraphen des Grundgesetzes zu sprechen kam. Auf der einen Seite sind lt. Wikipedia (dem allwissenden Löschnazi-Biotop) 35 bis 40% Atheisten und Agnostiker in diesem Land. Trotzdem schützt der §166 religiöse Aspekte, um den öffentlichen Frieden zu waren. Da in dem Podcast gesagt wurde, dass das Grundgesetz eine sehr gute Verfassung ist – dem schließe ich mich größtenteils an bis eben auf den Kern meiner Frage -, seht ihr nicht einen Bruch zwischen den rational begründeten Paragraphen des Grundgesetzes und dem Begriff des öffentlichen Friedens im StGB? Tilo Jung hat bei einer Bundespressekonferenz Steffen Seibert danach gefragt, kurz nach Charlie Hebdo, ob die Abschaffung des §166 nicht gegeben wäre, was dieser mit Verweis auf den Schutz des friedlichen Miteinander verneinte.

    Sorry, wenn meine Frage zu off-topic ist.

    Antworten
    1. Thomas

      Also, ich hatte es nicht vor, das zu thematisieren, weil es für mich wenig mit Grundrechten zu tun hat. Allerdings kann ich dazu mal etwas sagen. Vorher der Disclaimer: ich bin kein Jurist.
      Also, ich finde die Idee, dass man hier zwischen Atheisten und Anhängern von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen einen Unterschied macht, der für mich nicht existiert. Das StGB schützt mit diesem Paragraph auch die Atheisten. Diese beschimpfen ja hoffentlich nicht Christen oder sonstjemanden und möchten auch nicht beschimpft werden. Denn das stört halt den öffentlichen Frieden. Das kann man auch rationell begründen, warum man das nicht haben möchte. Ich möchte als Atheist nicht von religiösen Menschen nicht beschimpft werden und andersherum. Natürlich sind die Empfindlichkeiten bei den unterschiedlichen Gruppen unterschiedlich, aber dafür gibt es dann halt auch Gerichte, die entscheiden, was nun den öffentlichen Frieden stört und was nicht.

      Öffentlichen Frieden kannst du auch als Erweiterung der Persönlichkeitsrechte der einzelnen Bürger sehen und diese legen eben auch fest, dass ich nicht deine und nicht meine Persönlichkeit einschränken darfst. Dazu gehört halt auch die Zugehörigkeit zu einer weltanschaulichen Gesinnung, egal wie die aussieht.

    2. mxab

      Vielleicht ist das hier interessant für dich. Kernaussage von Fischer ist, dass der §166 deshalb überflüssig ist, weil der öffentliche Frieden bereits durch den Volksverhetzungs-Paragraphen ausreichend sichergestellt ist. Die gesamte Kolumne ist übrigens sehr lesenswert, auch die Ausführungen zur Todes- bzw. lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

    3. Thomas

      Der Herr Bundesrichter argumentiert da sehr gut. Er ist aber auch Jurist, was ich ja immer sage, nicht zu sein. Ich finde die Argumentation überzeugend, dass Volksverhetzung reicht. Das ist aber dann auch wieder ein juristisches Problem.
      Das gesellschaftliche Problem, das damit politisch gelöst werden sollte existiert halt nicht mehr. Er sagt das in dem Artikel selber, also könnte man den Paragraphen abschaffen. Volksverhetzung reicht.

      Bezogen auf die Ursprungsfrage sieht Herr Fischer, wie ich, eine Notwendigkeit, dass wir den öffentlichen Frieden mit Gesetzen wahren. Er hat nur im Gegensatz zu mir Jura studiert und kann sagen, dass §130 ausreicht. Das ist super, dann ich kenne mich im Strafrecht nicht aus, und mache deswegen meist einen Bogen darum. Ich kann maximal erklären, warum es solche Vorschriften gibt.

      Allerdings haben wir hier auch ein politisches Problem, das dazu führen wird, dass wir diesen Paragraphen eben nicht loswerden. Und das sind Politiker, die mit einfacher Klientelanbandelei über diesen Paragraphen Stimmen fangen und polarisieren. Die CSU kann sich halt schön einfach hinstellen und die letzte Bastion der guten Werte sein, wenn sie fordert, dass es §166 weiter gibt. Die Menge an Menschen für die das eine Rolle spielt nimmt ab, aber da es die andere Menge nicht beeinträchtigt, weil es eh Quatsch ist, kann man damit schön Bauern fangen. So ist das halt mit der Politik… es wird nicht die rationale Entscheidung getroffen sondern die, von der man glaubt, dass sie die meiste Zustimmung hat.

  4. blub

    Schöne Folge und wieder was gelernt.

    Das Lafontaine da im Bundesrat herummarodiert hat ist vollständig an mir vorbei gegangen. krass.
    Das is aber auch echt schwierig sowas mitzukriegen wenn man zu jung ist, bevor ich politische Nachrichten aufgenommen habe war die Föderalismusreform schon durch.
    Heute ist es ja eher schwer dazu was nachzulesen, weil Lafo ja allseits ausreichend gebasht wird.
    Kann ich irgendwo nen kurzabriss zu der story lesen?

    Antworten
    1. Thomas

      Also herummarodiert hat er nicht. Er war zu Kohl Zeiten Ministerpräsident des Saarlands und SPD-Chef. Er benutzte dann den Bundesrat zum konzertierten Blockieren der Gesetz der CDU, weswegen Kohl so behäbig aussah. Das wurde dann zum Prinzip und am Ende der Grund, warum der Bund immer mehr Gesetzgebungskompetenzen herangezogen hat, was dann zur Föderalismusreform geführt hat.

      Es gibt von meinem ehemaligen Prof. dem Herrn Stüwe da ein Buch drüber, wo er statistisch ausgewertet hat, dass mit Lafontaine die Blockadepolitik angefangen hat und etabliert wurde.

    2. blub

      Ok, danke.
      Für meine Begriffe gehörte das “schon immer” zur politischen kriegskiste, die ersten male als ich versuche in dieser Richtung bemerkt habe waren das situationsbedingt immer CDU MPs.

    1. holgi Beitragsautor

      Oehm… ich kann mich nicht erinnern. Kannst Du mir sagen, an welcher stelle ich darüber rede?

    2. xMax

      Moin Holgi,
      an welches Bier hast du denn nun gedacht, als ihr kurz abgeschweift seid bei Minute 9:15?
      Frohe Ostern,
      Max

    1. Thomas

      Also, ganz ehrlich. Ich frage mich ja, ob das alles nur Beschäftigung von Akademikern ist. Ich finde die Frage irgendwie nicht nutzbringend, weil die ganzen Modelle von Annahmen ausgehen, die zutreffen können oder nicht. Dem steht entgegen, dass die Bevölkerung irgendwie das so mag, wie es ist. Egal wie blöd das ökonomisch, politisch oder sonstwie ist. Hier in Franken wollen sie immer unabhängig werden, aber die Abstimmung ist dann nicht positiv. Akademisch spannend, aber ich weiß damit wirklich nix anzufangen.

      Das einzige, was ich vielleicht für sinnvoll erachte, wäre eine Eingliederung der Stadtstaaten. Aber da ist Berlin zum Beispiel ein Klotz, den ich mir als Brandenburg auch nicht ans Bein binden würde, genauso mit Bremen und Hamburg. Manchmal wächst das halt alles historisch und das ist dann das einzige Argument dafür, dass es so schön irrational bleibt wie es ist.

    2. Stephan

      Ich würde das wie Thomas sehen. Es ist im Prinzip eine akademische Übung ob nun das eine oder das andere Modell das bessere wäre. Klar, ökonomisch kosten diese Verwaltungshanseln eine Menge Geld, aber die sind ja bei einer Reform auch nicht plötzlich weg. Die sind (in vielen Fällen) ja Angestellte auf Lebenszeit und müssen ja auch dann irgendwas machen und bezahlt werden. Und das sich ein Berufsstand quasi selbst abschafft, kann eigentlich niemand ernsthaft erwarten. Man spart also im Besten Falle die Ministerposten ein. Bei manchen (hier bitte Namen beliebiger Länderminister in Gedanken eintragen) könnte man da ziemlich froh sein, aber eine Demokratie zeichnet es auch aus, dass wir diese Menschen aushalten und im Zweifel durch Wahlen wieder loswerden.

      Viel effektiver wäre es da, wenn die Länder endlich mal gezielter darüber nachdenken würden in bestimmten Dingen wie bspw. der Bildung, Kultur und Erziehung nicht immer nur ein eigenes Süppchen zu kochen, sondern das konzentrierter anzugehen. Das spart vielleicht kein Geld, bringt uns aber wesentlich mehr voran, weil es das fördert, was unseren Staat und unsere Gemeinschaft wirklich mal voranbringt. Da gäbe es sicher noch weitere Bereiche in denen das sinnvoll ist.

      Über das Sonderrecht eine kleinen Regionalpartei, die man nur in einem Bundesland (nicht)wählen darf, die dann aber trotzdem 1/3 der Stimmen im Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat, könnte man allerdings wirklich mal reden… 😉

  5. Sascha(Fl)

    Wieder sehr schöne Folge. Danke!

    Zwei Fragen hab ich dann auch. Bricht die EU-Verfassung eigentlich die Deutsche Verfassung?
    Kann eine Bundesregierung wirklich das Bundesverfassungsgericht entmachten?

    Ich wünsch einen schönen Sonntag.

    Antworten
    1. Thomas

      Zu beiden Fragen ein klares “Jein”. 🙂

      Also, EU Recht bricht Bundesrecht. Auch die EU Menschenrechtscharta ist erstmal höherwertig als das Grundgesetz, aber das hält das Bundesverfassungsgericht nicht ab strengere Maßstäbe an bestimmte rechtliche Fragen anzulegen, als es die EU Gesetze tun und das für Deutschland zu entscheiden. Wir haben ja unsere nationale Souveränität nicht aufgegeben. Da ist tatsächlich ein Spannungsfeld und das wird auch von Seiten der Politiker gerne ausgenutzt. Das höchste deutsche Gericht ist definitiv das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof. Letzterer würde sich aus meiner Sicht auch nur ungern gegen das Bundesverfassungsgericht stellen, wenn es um Auslegung der deutschen Verfassung geht.

      Nein, die Bundesregierung kann das nicht. Der Bundestag und der Bundesrat können es mit Änderung von Art. 93GG. In dem stehen die Befugnisse des Gerichtes. Das braucht dann wieder doppelte 2/3 Mehrheiten, ist also nur schwer zu erreichen. Technisch geht es, aber dann kann auch die Minderheit gegen das Gesetz vor selbigen Gericht klagen und dann wird es spannend. Dann hast du eine lustige Staatskrise. Unsere Politiker mögen gerne davon erzählen, dass ihnen das Gericht und seine Entscheidungen nicht schmecken und dass es seine Kompetenzen überschreitet. Allerdings müssen sie sich auch die Frage gefallen lassen, warum eigentlich das Gericht Politik machen muss, wenn das ihr Job ist.

  6. Deus Figendi

    Beim ersten Teil des Podcasts kam mir folgender Gedanke und sicher wurde der auch schon von dem ein oder anderem Schüler ins Feld geführt:

    Aaalso es gehört zu diesen “Grundprinzipien” dass wir einen Sozialstaat haben sowie dass unser aller Menschenwürde unangetastet bleibt. Und wir haben gelernt, dass wir das Recht zum Widerstand haben wenn alles andere nicht greift.

    Jetzt greife ich mal nach der Agenda 2010 respektive “Hartz IV”.

    Ich bin fast sicher dass mir Thomas zustimmen wird, dass dieses Gesetz bzw. dessen Handhabe vieles ist aber nicht “sozial” und ich bin sicher dass Holgi mir zustimmen wird dass das durchaus die Menschenwürde berührt ääh also antastet. Und wenn man sich so umhört würde ich auch sagen dass das von den meisten Leuten so oder so ähnlich gesehen wird.

    Nun ist die Sache die, wir Deutschen haben so ziemlich alle Mittel ausgeschöpft, die uns so zur Verfügung stehen, wir haben diskutiert und demonstriert, wir haben debattiert und geklagt, wir haben studiert und analysiert, wir haben natürlich auch gewählt. Nichts davon hat den Zustand der Verletzung der Grundrechte geändert.

    Ich bitte nicht um Absolution, aber es klingt danach als sei es an der Zeit die Waffen zu entsichern und Ministerien zu stürmen… oder Parlamente… oder Schröder… oder so.

    Oder anders gesagt: Die Handvoll Fälle in denen H4-Empfänger ihren Fallmanagern Gewalt antaten (gibt da ja immer wieder mal Stories) handeln möglicherweise auf dem Boden des Grundgesetzes!? Das sollte mal jemand deren Anwälten stecken.

    Und ich bin überzeugt, dass viele ALG2-Empfänger an der adäquaten Partizipation an der Gesellschaft und am politischen Leben faktisch gehindert werden.

    Antworten
    1. Eule

      Das Widerstandsrecht ist – wie im Podcast auch erwähnt – die Ultima Ratio. Wir sprechen hier von einer Situation wie z.B. einem neuen Ermächtigungsgesetz, das Legislative und Judikative ausschaltet und einen faktischen Alleinherrscher einsetzt UND (denn das für sich genommen reicht immer noch nicht!) das von den staatlichen Institutionen hingenommen wird, sprich dass Gerichte, Verwaltungen und Polizei den Befehlen des neuen Alleinherrschers folgen. ERST DANN existiert die in der Verfassung genannte “andere Abhilfe” nicht mehr und es greift das Widerstandsrecht. Solange die staatliche Ordnung Wege bereithält, empfundenes Unrecht zu korrigieren – also solange es Wahlen gibt und Gewaltenteilung – sind diese einzuhalten.

    2. Thomas

      Zu der Antwort kann ich noch hinzufügen, dass es durchaus Parteien gibt, die die HARTZ Gesetze abschaffen oder zumindest ändern möchten. Die Menschen, die unter diesen leiden, können diese Parteien wählen und sich auch auf vielfältige andere Weise für eine Änderung der Gesetzgebung hinwirken. Es ist eher zu bedauern, dass die Leute keine andere Abhilfe als Gewalt sehen, obwohl sie existiert.

  7. Deus Figendi

    Joa wie gesagt, mein Gefühl war dass alle Möglichkeiten längst ausgeschöpft sind. Aber sicher wollte ich auch ein bisschen provozieren, Gedanken anstoßen.

    Gut’ Nacht.

    Antworten
  8. Michael

    Was die Farbe der bayrischen Polizisten angeht: derzeit – bis Ende März 2015 – findet ein Testlauf mit blauen Uniformen und blauen Fahrzeugen statt – die sind etwa schon in München zu sehen. Anschließend soll entschieden werden, wie die bayrischen Polizei dann farblich unterwegs sein soll. Derzeit schaut’s jedoch so aus, dass ein Großteil der Polizisten im Freistaat blau sein möchte ; )

    Antworten
  9. j!

    Zum Thema Verfassung aushebeln:
    Was würde passieren, wenn einzelne Bundesländer aus der Republik austreten würden? (Falls das überhaupt geht)
    Die könnten sich ja dann anschliessend wieder zu einem neuen Konstrukt zusammensetzen (oder auch nicht) und eine neue Verfassung für dieses Konstrukt erstellen.

    Jürgen

    Antworten
    1. Thomas

      Ist meines Wissens nicht vorgesehen. Was passiert? Naja, es gibt dann die Frage, wer den neuen Staat anerkennt oder ob der “Landeswechsel” anerkannt wird. Da kommt es sehr auf die Umstände an. Vorgesehen ist da nichts, weil man lieber gar nicht erst solche Möglichkeiten eröffnet. Sonst wäre Bayern vielleicht schon gegangen…

    2. Eule

      Juristisch ist nicht klar definiert, was einen Staat genau ausmacht. Üblicherweise wird zu einer Definition gegriffen, die drei Faktoren voraussetzt (Drei-Elemente-Lehre): Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Hinzu kommen meist die Faktoren Staatsverfassung und Anerkennung durch Drittstaaten.

      Bei einem oder mehreren “flüchtigen” Bundesländern könnte man die drei Elemente vermutlich voraussetzen, denn sie funktionieren ja bereits jetzt wie eigene Staaten, nur halt unter dem Dach der Bundesrepublik. Auch eine Verfassung ist vorhanden. Würden die Bundesorgane versuchen, Bayern zwangsweise im Bund zu behalten? Womöglich mit Gewalt? Ginge das überhaupt? Interessanter ist da die Frage der Anerkennung, die Thomas ja schon angesprochen hat: Was würden andere Staaten zu einem tatsächlichen Freistaat Bayern sagen? Würden einige von ihnen offizielle diplomatische Beziehungen aufnehmen und in München Botschaften eröffnen? Für Slovenien und Kroatien war es 1991/92 von entscheidender Bedeutung, dass die Europäische Gemeinschaft auf Drängen Deutschlands ihre jeweilige Unabhängigkeit offiziell anerkannte; mit diesem Schritt international maßgeblicher Staaten war der (faktisch ohnehin klare) Zerfall Jugoslaviens praktisch besiegelt.

      Letztendlich ist es eine Sache der berühmten normativen Kraft des Faktischen: Völkerrecht funktioniert wie ein Schulhof ohne Lehrer. Die Stärksten setzen sich durch, hier und da gibt es Machtspiele und Einflusssphären, und wer keine Freunde hat hat Pech gehabt. Eine “externe” Sanktionsinstanz gibt es nicht (auch die UNO ist im Prinzip nur ein Tisch, an dem man sich zum Reden trifft), es muss alles über gegenseitige Vereinbarungen laufen. Der Bund müsste also insbesondere versuchen, andere Länder von einer Anerkennung Bayerns abzuhalten, a.k.a. “spielt nicht mit dem Schmuddelkind, sonst leihe ich euch meinen Fußball nicht mehr”. Gelingt ihm das, könnte der Freistaat herumhampeln wie ein Rumpelstielzchen, es bliebe in den Augen der Staatengemeinschaft ein innerdeutsches Problem. Gelingt ihm das aber nicht weil Bayern gute Argumente hat, hätte “Restdeutschland” Pech gehabt.

      Alternativ könnte Bayern sich zur Stärkung der eigenen Position natürlich auch eine Atombombe besorgen.

  10. André

    Nochmal kurz dazu, ob die Ewigkeitsklausel sich auch selbst vor Abschaffung schützt. Explizit im Grundgesetz steht das nicht, es ist also lediglich eine, wenn auch verbreitete, Rechtsauffassung, die sich gegebenenfalls auch revidieren ließe. Wenn es mal so weit käme, wären wir freilich schon in einer sehr bedenklichen Lage. Ich greife nochmal das auf, was Thomas im Podcast gesagt hat: Die Verfassungsordnung gibt ein Gefühl der Beruhigung. Ich würde aber betonen, lediglich ein Gefühl. Denn sobald man an die Grenze kommt, wo die Gültigkeit des Grundgesetzes realistisch in Frage gestellt wird, wird es nicht reichen, zu sagen: Kein Grund zur Sorge, wir haben doch die Ewigkeitsklausel. Das dürfen die gar nicht abschaffen. Insofern habe ich auch das Widerstandsrecht immer mehr als Aufruf der Autoren des Grundgesetzes verstanden, sich die Verfassung auch gegen die Obrigkeit nicht wieder wegnehmen zu lassen.

    Antworten
  11. Bianca

    Moin,

    ich höre immer gerne diesen Podcast, ABER:
    Ich bin Lehrerin in Bremen und bei uns an der Schule wurde letzt gerade ein Lehrer aus Bayern eingestellt.

    Also:
    Bremen nimmt auch Lehrer aus Bayern 🙂

    Sonst alles toll,
    danke euch!

    Antworten
  12. lablusmi

    Die Statue von “Bernd das Brot” wurde in Erfurt von Sympathisanten des Besetzten Hauses entführt. Dieses befand sich auf dem ehemaligen Industriegelände von Topf und Söhne (Hauptlieferant von Verbrennungsöfen in KZs) und wurde geräumt, um Einkaufsmöglichkeiten und Wohnungen zu errichten.

    Da Bernd direkt neben dem Erfurter Rathaus steht, zog sein Verschwinden große Aufmerksamkeit auf sich. Es wurde ein Video auf youtube veröffentlicht, indem sowohl über die Geschichte des Areals, als auch über die aktuelle kulturelle Nutzung durch die Besetzer berichtet wird – mit Bernd als Hauptdarsteller. Das Video habe ich nicht mehr gefunden, aber einen kurzes Video (4min) der Uni Erfurt zum Thema: https://www.youtube.com/watch?v=wdxRkJd6Qss

    Antworten
  13. Icetwo

    Der Präsident des Bundesverfassungsgericht hat sich bezüglich einer neuen Verfassung geäußert. Eigentlich ging es um das Thema Vereinigte staaten von Europa, also ein Europäischer Nationalstaat. Voßkuhle meinte dazu, das dies nicht mit dem Grundgesetz möglich ist, (auch nicht durch Änderung, weil man auch den art20 ändern müsste, und das ja nicht kann).
    Jedenfalls hat er gesagt wie man eine Neue Verfassung bekommt: “Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden. Das kann über eine direkte Abstimmung über einen vorher erarbeiteten Verfassungsentwurf geschehen oder über einen Konvent, der speziell dafür gewählt wird.”

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert