Hobbystatik Baier (Mit Toby ‘Hobbystatik’ Baier)

Termine: Odonien am 1.9. und Buchholz reunited am 24.5. und Bolzen Höxter am 19. Juni 2025 im Hafenbahnhof Hamburg

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8 Gedanken zu „Hobbystatik Baier (Mit Toby ‘Hobbystatik’ Baier)

  1. Stefan Hartmann

    Zu Tobis Bebauungsplan, er kann froh sein wenn er den Bebauungs und gegebenenfalls Flächennutzungsplan nicht selbst bezahlen muss, idas kostet nämlich richtig Geld.
    Ich bin grade dabei eine Freiflächen PV Anlage zu Bauen und bin mitten in der Erstellung des Bebauungsplans. Der ganze Spaß bis ich bauen darf wird noch knapp 50.000€ kosten. 😉

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  2. Andreas

    Wenn es Innenbereich ohne Bebauungsplan ist gilt Paragraph 34 BauGB und es kann so gebaut werden, dass es sich enfügt (ortsüblich). Darüber entscheidet die Baugenehmigung oder das Gericht wenn einer klagt.
    Bebauungspläne erlaubem dem Gemeinderat Orts/Stadtplanung zu machen und georndet festzulegen was erlaubt ist

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    1. Abkueko

      Genau so ist es.
      Bei aller nerviger Bürokratie: Das schützt vor Vetternwirtschaft. Es wirkt zunächst attraktiv, dass der Bürgermeister mal eben sowas genehmigt. Oder auch nur der Stadtrat. Das verleitet aber zu sehr unterschiedlichen Rechten für alle. Der eine bekommt was genehmigt und der nächste unter fadenscheinigen Gründen nicht. Der Bebauungsplan sorgt für Chancengleichheit.

  3. Felix

    In der Causa Baurecht Kakenstorf sind ein paar Sachen durcheinander geraten.

    im deutschen Planungsrecht gibt es drei Zustände, wir haben einen Bebauungsplan, oder wir haben keinen Bebauungsplan. Wenn ein Bebauungsplan da ist, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 30 BauGB. Wenn wir keinen Plan haben, dann kommt es auf die Lage an, wonach sich die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt. Sind wir im Innenbereich, dann muss § 34 BauGB angesetzt werden und sind wir im Außenbereich, dann § 35 BauGB. Da herrscht fast ein Bauverbot, weil damit das Flächenwachstum begrenzt und verhindert werden soll.

    Da die Grenze zwischen Außen und Innenbereich mitunter schwer zu ermitteln ist, kann man mittels Innenbereichssatzung in Teilen Klarheit schaffen. Das heißt, aber nicht automatisch, dass man da dann bauen kann, sondern eben nur, dass sich die Zulässigkeit von Vorhaben dann nach § 34 richtet und sich das Vorhaben einfügen muss. Leider wurde das früher oft in der Form angewendet, dass man sich dachte, sofern da eine Satzung ist, kann man dann halt einfach und alles bauen, was dann im Nachgang oft Probleme mit sich gebracht hat. Wenn man darüber hinausgehen will, oder einen größeren Regelungsinhalt möchte, dann wählt man den Bebauungsplan, da dieser deutlich definierter ist.

    Auch muss man das den Zusammenhang zwischen Baugenehmigungspflicht und Zulässigkeit beachten. Oft bauen die Leute etwas mit dem Ansatz, es sei ja baugenehmigungsfrei. Das ändert aber nichts daran, dass es auch zulässig sein muss. Gerade im Außenbereich scheitert man an sowas oft. Das kann aber auch im Bebauungsplan ein Problem sein. So Gartenhäuschen sind bis 75 m³ verfahrensfrei (je nach Bundesland anders), aber sofern der Bebauungsplan diese ausschließt oder größenmäßig begrenzt, dann sind diese trotzdem nicht zulässig. Das gleiche gilt, wenn sie im 3 m Grenzbereich stehen. Dort dürfen im Sinne des Abstandsrechts maximal 30 m³ groß sein.
    Also allein auf die fehlende Notwendigkeit einer Baugenehmigung abzustellen, reicht leider nicht aus.

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  4. Axel

    Ich kamm mir total genial vor, dass sich mit einem Spiegel doch das Mittagsloch einer nord-süd-ausgerichteten PV Anlage zumindest lindern lassen sollte (wenn er das von Süden einfallende Licht auf die PV reflektiert)

    Aber jetzt wo ich tippe, komme ich drauf, dass man den im Wechsel der Jahreszeiten mehrmals neu ausrichten müsste. Unsexy.

    Und über den Wirkungsgrad denke ich vorsichtigerweise gar nicht erst nach.

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    1. Abkueko

      Das wäre eins der vielen Probleme. Dazu kämen noch Probleme durch Blendung, bei gebogenen Spiegel dann auch Hitze usw.

      Und ein weiterer Punkt: Ich bezweifle ein allzu starkes Mittagsloch. Wenn mittags die Sonne richtig scheint sind die modernen Module doch sowieso permanent am Limit. Da reflektiert die Umgebung genug. Bei diffusem Licht ist der Einstrahlwinkel dann wieder auch nicht so wichtig.

      Wenn man unbedingt das Maximum aus den Modulen holen will, dann geht das nur mit Nachführung. Da gibt es einige Bastler die das auch in kleinem Format realisiert haben. Nur wirtschaftlich ist das nicht – angeblich bis zu 20% mehr Ertrag (ich vermute bei den modernen Modulen weniger), was kaum den Materialpreis reinholt.

      PS: Wenn man die Leistungslimitierung der Balkonkraftwerke außen vorlässt, ist es billiger mehr Module zu verwenden als das letzte bisschen Effizienz mitzunehmen.

  5. Meo-Ada Mespotine

    @Holgi

    mach Dir nicht zuviele Gedanken, dass Du grad nicht so viel an Podcasts liefern kannst. Wenns grad einfach nicht so geht dann ist dem eben so. Die eigene Gesundheit geht immer vor vor dem ganzen Podcastgedöns.
    Es wird auch wieder anders und in der Zwischenzeit kommen wir schon zurecht. Notfalls können wir den Geschichtsunterricht nochmal nachhören, weil Wiederholung hilft beim Lernen 😀

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  6. hilti

    Vielleicht ist meine Vorstellun von “Krieg gewinnen” ja zu einfach, aber ich hätte jetzt gesagt, dass das der Fall ist, wenn die Kriegsziele erreicht wurden. Oder relativ gesehen wenn ein Land mehr seiner Kriegsziele erreicht als der Kriegsgegner.

    In der Hinsicht wäre es schon ein Sieg für die Ukraine nicht von Russland unterworfen was ja das wichtigste Kriegsziel ist. Und Russland aus dem Land zu jagen wäre ein großer Sieg.

    Allerdings ist wie Tobi richitg sagt der Preis in Form von Tod und Zerstörung so groß, dass es sich vielleicht nicht wie ein Sieg anfühlt.

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