WR869 Gesetzgebung

 

Thomas Brandt ist Sozialkundelehrer und erteilt mir Politikunterricht. In der 26. Stunde lerne ich, wie bei uns die Gesetzgebung funktioniert.

Ausführliche Shownotes und Unterstützungsmöglichkeiten gibt’s in Thomas’ Blog.

10 Gedanken zu „WR869 Gesetzgebung

  1. ModNerd

    Um in Holger Klein zu reden „Alter Vatter!“ ist das eine alte Aufnahme. Referenzen zum Amri Anschlag vor fast 2 Jahren mit „gestern“ bezeichnen ist sehr befremdlich.
    Ich meine, wenn es drei Monate oder so sind, daher fast 2 Jahre ist heftig alt. H. J. Papier gibt‘s nicht mal mehr.

    Wenn ich doch weiß, dass das so lange liegen wird, lasse ich doch solch aktuelle Bezüge weg.

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    1. Eule

      Das schöne an der bundesdeutschen Gesetzgebung ist ja, dass die Methode gleich bleibt* auch wenn das Personal wechselt. Manch andere Länder haben diesen Luxus nicht! 😉

      * Okay, auch am deutschen Gesetzgebungsprozess wird gelegentlich mal geschraubt, aber doch erfreulich zurückhaltend.

  2. Faiid

    Zur Grippe-Regelung: Ich vermute ein Gesetz, das während einer Grippe-Welle der Regierungspartei verabschiedet wurde, würde dann einfach nach der Grippewelle wieder rückgängig gemacht.

    Außerdem könnte ja auch umgekehrt die Regierung es ausnutzen und bei umstrittenen Gesetzen einfach darauf warten, dass die Grippewelle mal die Opposition erreicht. Oder noch schlimmer: Verfassungsänderungen mit 2/3 Mehrheiten durchsetzen usw.

    Am Ende hätte man dann eine Situation in der es nicht auf Argumente oder Wahlergebnisse (=Wählerwillen) ankommt, sondern auf gesundheitliche Konstitution der Abgeordneten…

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    1. blub

      Meistens sind die nicht krank sondern arbeiten einfach irgendwo anders.
      Wenn die alle zu jeder Abstimmung immer im Plenum sein müssten würde einfach viel andere Arbeit nicht oder weniger erledigt werden.
      Und let’s face it: wer zu einem Thema Ahnung hat ist auch da, die Entscheidung wird ja weder besser noch anders nur weil da noch 50 oder 100 Leute mehr kommen (müssen) die vom Fraktionsexperten gesagt bekommen wie die Meinung der Fraktion dazu ist.

    2. Michael

      Um das GG zu ändern, braucht es die Stimmen von 2/3 *der Mitglieder* des Bundestages. Im aktuellen Bundestag mit 709 Mitgliedern heißt das, dass eine Verfassungsänderung mindestens 473 Ja-Stimmen benötigt, egal ob der Rest dagegen stimmt, sich enthält oder abwesend ist. Umgekehrt formuliert: Sind weniger als diese 473 Abgeordneten da, bekommst du selbst bei einstimmiger Entscheidung keine GG-Änderung durch.

      Strategische Ausnutzung von Krankheitswellen (mein Kopfkino träumt gerade von Abgeordneten, die durch den Bundestag rennen und den Vertretern der jeweils anderen Seite was in den Kaffee kippen 😀 ) funktioniert also nicht.

    3. Eule

      Das mit der Verfassungsänderung im GG ist übrigens einer der deutlichsten Unterschiede zur Weimarer Reichsverfassung. Dort hiess es: ” Jedoch kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen.” (Artikel 76 WRV) Im Extremfall reichten also 45% (= zwei Drittel von zwei Dritteln) der Abgeordneten für eine Verfassungsänderung aus. Da lohnt sich strategisches Zeug-in-den-Kaffee-Kippen also schon eher…

      Demgegenüber sind es im GG wie Michael schon schrieb 2/3 der Mitglieder, und zusätzlich als zweite Hürde 2/3 der Stimmen des Bundesrates. In Weimar hatte der Reichsrat hingegen nicht viel zu melden und hätte höchstens einen Volksentscheid über die Änderung erzwingen können.

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