WR851 Der Bundespräsident

 

Thomas Brandt ist Sozialkundelehrer und erteilt mir Politikunterricht. In der 24. Stunde lerne ich, was der Bundespräsident macht (der bei Aufnahme der Sendung noch nicht Steinmeier hieß).

Ausführliche Shownotes und Unterstützungsmöglichkeiten gibt’s in Thomas’ Blog.

8 Gedanken zu „WR851 Der Bundespräsident

  1. Michael

    Holla, die Folge lag aber lange auf Halde 😉

    Eine kleine Anmerkung: Im Beitrag kam es so rüber, dass der Bundespräsident automatisch den Bundestag auflöst, wenn dieser es nicht hinbekommt, mit absoluter Mehrheit einen Kanzler zu wählen. Das ist so nicht ganz richtig, vielmehr ist das einer der wenigen Stellen, an denen der BuPrä tatsächlich etwas zu sagen hat. Er muss nämlich entscheiden, ob er einen mit relativer Mehrheit gewählten Kandidaten zum Kanzler ernennt (dann gibts eine Minderheitsregierung) oder aber den Bundestag auflöst und Neuwahlen anordnet.

    Auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers ist eine Auflösung des Bundestags (und damit Neuwahlen) nicht zwingend, darüber entscheidet ebenfalls der Bundespräsident auf Antrag des Bundeskanzlers.

    Nichtsdestotrotz: Schön, dass es wieder Politikunterricht gibt!

    Antworten
    1. Tarifkenner

      Sehr wichtiger Hinweis. Und gerade diese Funktion des BuPrä wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren immer wichtiger werden, weil es angesichts von AfD, Linke und solchen Parteien, die zwar koalitionsfähig aber regierungsunlustig sind, immer schwieriger werden könnte, eine Kanzlermehrheit zusammenzubekommen.

  2. Philipp

    Danke für die schöne Sendung. Ein paar Anmerkungen muss ich aber los werden:
    – Horst Köhler hat zwei Gesetze nicht ausgefertigt (Privatisierung der Flugsicherung und das Verbraucherinformationsgesetz, beide 2006)
    – der Bundespräsident ist vor allem auch für Auszeichnungen der BRD zuständig, wie v.a. das Bundesverdienstkreuz
    – ehemalige Bundespräsidenten erhalten den Ehrensold

    Zu dem Rücktritt des von Horst Köhler wollte ich anmerken, dass mir Thomas Theorie gefällt, ich aber eher glaube, dass ihm das den Rücktritt wohl nur erleichtert hat. Ihm wurde damals vorgeworfen, nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen, obwohl der Bundestag derartige Einsätze, zum Beispiel der Kampf gegen Piraterie am Horn von Afrika, zuvor selbst beschlossen hatte. Wer da nicht zurück tritt, klebt an seinem Amt. Ich fand den Rücktritt damals richtig, nachvollziehbar und ehrenwert.

    Antworten
    1. Eule

      Ach, Holgi hat sich sicher nur zum Vorbild genommen dass es für dieses Amt ein Mindestalter gibt und die Folge entsprechend etwas reifen lassen. 😉

  3. Obradek

    Ich habe nicht genau verstanden, was Köhler nun mit den Griechenlandhilfen für ein Problem gehabt haben soll. Geht Thomas Brandt davon aus, Köhler sei ein Austeritätsgegner und befürwortet eigentlich einen Schuldenschnitt?
    Wie dem auch sei, es wurde damals wegen Peanuts zurückgetreten. Heute scheinen Fehltritte karrierefördernd zu sein: Steinmeier, Seehofer, Maaßen, Scholz.

    Antworten
  4. Tarifkenner

    Vielen Dank für die schöne Sendung. Auch von mir ein paar Anmerkungen.
    Thomas Brandt spricht davon, dass der BuPrä als Einziger Amnestien erlassen könne. Holgis leicht verwunderte Nachfrage ist – wieder einmal – ein guter Indikator, dass es so nicht stimmt. Der BuPrä hat das Begnadigungsrecht, für eine Amnestie bedarf es eines Parlamentsgesetzes. Der Unterschied zwischen den beiden Akten: Begnadigungen werden für den Einzelfall ausgesprochen. Amnestiegesetze betreffen Gruppen von Straftätern oder -Taten. Außerdem wirkt eine Begnadigung in aller Regel erst nach rechtskräftiger Verhängung der Strafe. Von einer Amnestie kann auch profitieren, wer noch gar nicht bestraft ist.
    Auch stimmt es nicht, dass NUR der BuPrä ein Begnadigungsrecht habe. Ihm steht es ausschließlich in den Fällen zu, in denen die Strafe in erster Instanz “in Ausübung der Gerichtsbarkeit des Bundes” verhängt wurde. Hinter dieser sperrigen Formulierung verbergen sich die Straftaten gegen den Staat wie Terrorismus, Landesverrat und so weiter. Deshalb war das Begnadigungsrecht des BuPrä vor allem bei RAF-Terroristen im Fokus. Für die “Alltagskriminalität” wie den Raubmord oder den Totschlag aus Eifersucht ist die Landesjustiz erstinstanzlich zuständig. Das Begnadigungsrecht wird für solche Straftäter von den nach der Landesrecht zuständigen Organen wahrgenommen. Das ist oft der Ministerpräsident, manchmal auch die Landesregierung.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert