WR653 Der Bundestag

 

Thomas Brandt ist Sozialkundelehrer und erteilt mir Politikunterricht. In der 20. Stunde lerne ich unser den Bundestag kennen.

Ausführliche Shownotes und Flattr-Buttons gibt’s in Thomas’ Blog.

12 Gedanken zu „WR653 Der Bundestag

    1. Christoph

      Zu den Sitzen für die Ländervertreter gibt es auch eine Anekdote:
      Für diese Gruppe waren ursprünglich die ersten beiden Sitzreihen vorgesehen. Nun sind dort aber nur 15 Sitze bei 16 Bundesländern, ein Sitz ist vereinzelt in der dritten Reihe, obwohl eigentlich in den vorderen Reihen genug Platz wäre. Wie kommts?
      Es ist nicht der Strafplatz für Herrn Seehofer. Bei der Bauplanung war man von der Fusion von Berlin und Brandenburg ausgegangen und hatte daher nur 15 Plätze geplant. Die Fusion scheiterte und so musste ein Platz nachträglich in der dritten Reihe ergänzt werden.

    2. Eule

      @ Christoph:
      Der Volksentscheid zur Länderfusion war im Mai 1996, da war das Reichstagsgebäude gerade frisch entkernt und der Innenausbau hatte noch gar nicht begonnen. Eingezogen ist das Parlament erst 1999.

      Gut möglich, dass man die mögliche Länderfusion irgendwann in der Planungsphase mal eingerechnet hat, aber von “nachträglich nach dem Scheitern ergänzen” kann keine Rede sein.

      Das mit den Anekdoten bei Führungen ist so ne Sache. Im Kanzlerinnenamt bekommt man auch hartnäckig erzählt, dass die Berliner es “Waschmaschine” nennen würden…

    3. David

      Ja, oder “Telespargel”…. brrrr. oO

      Bezüglich der Abstimmungen vs Fraktionszwang würde ich es trotzdem viel besser finden, wenn sich das ganze Parlament auf eine Regierung einigt, was der Konsens von allen ist. Und dann geht vielleicht trotzdem der Umweltministerposten immer an die Grünen.
      Und irgendwelche Proporz-CSUler (ich denke an diese komische Minister-Rochade, als der Guttenberg weg war, damit auch ja wieder ein CSUler nachrücken kann) oder andere haben vielleicht auch mal einfach keine Chance auf eine Mehrheit. Ja, dann kann die Regierung nicht “durchregieren” (brrr)…

    4. Tobias Wittler

      Es gab bereits in Bonn wesentlich mehr Bundesratssitze als Länder (und der Planarsaal ist obwohl erst 92 eröffnet ja schon vor der wiedervereinigung geplant und gebaut worden). Im Aktuellen Planarsaal gibt es 24 Sitze mit Tisch und dann noch eine Reihe ohne Tische.

  1. jessas

    Vielen Dank für den Beitrag, musste ein paar mal Schmunzeln was ein Abgeordneter so im Wahlkreis macht… trinkfest etc. Da ich selber seit über 10 Jahren Mitarbeiterin einer Landtagsabgeordneten bin, würde mir noch einiges mehr als nur der Konsum von Alka-Seltzer einfallen – und immer wieder ein schönes Thema: der Fraktionszwang und das eigene Gewissen. (Hier müsste jetzt im Hintergrund so ein dramatischer Kinosoundtrack mit viel Hall laufen, wenn man kommentare vertonen könnte).

    Was mich jetzt aber noch interessiert, habt ihr mal eine Folge dazu geplant, für welche Themen der Bundestag und die Landesparlamente zuständig sind, am liebsten runtergebrochen, Kreistag, Stadt- und Gemeinderat, oder habt ihr das schon gemacht, oder ist das zu speziell?

    Ansonsten kann ich jeden nur auffordern, sich mal die jeweiligen Webseiten, Videomitschnitte von Plenarsitzungen oder mal die Protokolle runterzuladen – oder wie in Bayern mal bei einer Ausschuss-Sitzung teilzunehmen. Da sind sie öffentlich.

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    1. Thomas

      Das ist nicht wirklich geplant, aber ich kann es mal auf dem Schirm behalten. Wir reden über die Kompetenzen sehr kurz in der Folge über den Bundesstaat. Die Idee ist gut, danke sehr!

  2. Chris

    Zum Atomausstieg und der Frage, ob das Verordnung oder Gesetz war: Das ging mehrstufig.
    Stufe 1: Kurz nach Fukushima hat die Bundesregierung auf dem Verwaltungswege die Atomkraftwerke abschalten lassen – man hat da etwas windig auf einen Paragraphen im Atomgesetz zurück gegriffen, in dem es um Sicherheit ging. Man hat in der Regierung festgestellt, dass die deutschen Atomkraftwerke am Tag nach Fukushima deutlich unsicherer waren als am Tag von Fukushima und deswegen angeordnet, dass die Atomkraftwerke abgeschaltet werden müssen. (Die Aktion war so rechtlich so solide, wie die Beschreibung klingt, und wurde meineswissens auch durch die Gerichte inzwischen für rechtswidrig erklärt.)
    Stufe 2: Danach hat man das Atom-Gesetz geändert, um die Sache die Laufzeiten, die man kurz zuvor noch verlängert hatte, wieder deutlich zu verkürzen. Das war dann faktisch der eigentliche (möglicherweise finale) Ausstieg aus dem (schwarz-gelben) Ausstieg aus dem (rot-grünen) Atomausstieg.

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