WR107 Realitätsabgleich: Multidimensionale Ekligkeit

Heute mit Bettina Wulff, einem Vergewaltigungsurteil, Rubriken, Sachen zum Lachen und Tobys Equipmentverkauf.

 

Ohne Toby ginge es nicht. Sein Hut steht hier irgendwo.

39 Gedanken zu „WR107 Realitätsabgleich: Multidimensionale Ekligkeit

  1. Markus

    Hab Holgi “on air” selten so sprachlos erlebt wie bei Tobys Helmet-Exkurs. ;D Das war in den ’90ern ‘ne prägende Band für mich, als Page Hamilton noch von John Stanier und Henry Bogdan “begleitet” wurde.

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    1. Toby

      Übrigens: der Anfang von Wilmas Rainbow, und damit der Betty Platte, ist ein supergeiler Klingelton, wenn man mal was besonderes haben will 😉

    2. Markus

      Darauf bin ich noch nicht gekommen, guter Tipp! Ich werde das mal “samplen” und härtetesten, ob es als Klingelton gegen das Intro von King Crimsons “Thela Hun Ginjeet” (im Gegenzug mein Tipp!) anstinken kann. 🙂

    3. Rayman

      Es hat mich auch gefreut, dass der Toby Helmet mag. So ganz starr passten die nie in das Metal-Korsett. Helmet machten harte Musik ohne die Bedienung von Klischees. Wobei die Einflüsse zu großen Teilen auch aus den Bereichen Hardcore und Noiserock kommen.

      Übrigens kann ich auch den Klassiker Meantime empfehlen.

  2. Robby

    Der Link zum lawblog wurde ja schon gepostet. Mich würde nun interessieren, ob ihr als “juristische Laien” nach der Lektüre des Posts mehr Verständnis habt (vor allem für die Entscheidung der Richterin, aber auch für die Gesetzeslage an sich) und sich die Gewaltphantasien eventuell nachträglich als zu heftig darstellten.

    Auf das Moralische will ich nicht hinaus, da bin ich ganz bei euch.

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    1. Abkueko

      Das Problem dabei ist der Wortlaut des §177 StGB.

      Eine Vergewaltigung kennzeichnet sich entweder durch Gewalt, Androhung von Gewalt oder der Ausnutzung der schutzlosen Lage des Opfers.

      Und genau das wurde alles nicht erfüllt. Ihr wurde mit nichts gedroht und sie wurde auch nicht physisch verletzt. Schutzlos war sie zu diesem Zeitpunkt auch nicht. Sie hätte sich zur Wehr setzen müssen.

      Das Problem ist übrigens schon lange bekannt. Es kommt immer wieder zu Fällen in denen der Mann die Frau sehr eindringlich “überredet”. Psychisch weniger stabile Frauen lassen es dann über sich ergehen. Die davon getragenen psychischen Schäden sind zwar da – aber als Vergewaltigung geht das so gut wie nie durch. Allein weil dem Täter sein Fehlverhalten oft nicht bewusst ist.

      Sprich: Die Richterin kann den Fall sehen wie sie will. Der rechtliche Rahmen lässt ihre keine Wahl.

    1. Farmer Fred

      …..oder um es mit Billy Joel (ja ja ich weiß – ganz andere Baustelle) zu sagen:
      “Anybody`s talking `bout the new sound, anyways -it`still rock`n`roll to me!”

    2. Farmer Fred

      Außerst erfrischend festzustellen, daß es doch noch etliche Helmet-Fans da draußen gibt. Auch für mich eine 90er Lieblingsband. Ich bin gewiß kein Nostaltiker und man hat heutzutage mit Hilfe des Internets soviel Zugriff auf gute – auf den persönlichen Geschmack zugeschnittene Musik – wie nie zuvor. Ich hab auf Grund meines schon fortgeschrittenen Alters jede Menge musikalische Altlasten über Bord – sprich aus meiner Sammlung -geworfen. Aber ein paar Favourites sind übriggeblieben, darunter auch Helmet. Nicht aus Nostalgie, sondern weil es für mich halt immer noch geile Mucke ist. Hab also Dank für die Erwähnung, Tobi..mein Lieblingsalbum ist nebenbei bemerkt – “Meantime”.

      ..ach ja und auch wenn das nun ziemlich spätpubertär klingen mag und ich aus dem Alter schon lange raus bin…ich hab doch tatsächlich “damals” nach dem Konzert in Straßbourg Page Hamiltons Hand geschüttelt..und es wsr gut so..

  3. jkk

    Ahhh, Bettina Wulff! Ich kann es nicht mehr hören! Die Rheinische Post (lt. Wikipedia “eine der größten regionalen Abonnenten-Zeitungen in Deutschland”) “berichtet” seit Tagen oder besser gesagt macht seit Tagen Werbung für Frau Wulff.

    Begonnen hat das ganze mit der Titelgeschichte auf Seite eins, plus die gesamten Seiten zwei und drei, wobei eine Seite sich fast ausschließlich mit ihrem Buch beschäftigt hat. Das muss man sich mal vorstellen, die Hälfte des Hauptbuches der Zeitung nur dieses Thema.

    An den beiden Folgetagen, gab es mindestens eine komplette Seite des Hauptbuches, wenn das Thema auch langsam von Seite zwei auf Seite 4 oder 5 nach hinten rutschte. Dennoch gab es jedes mal einen Hinweis auf ihr Buch.

    Der Inhalt dieser Artikel war auch grenzwertig für mich. So wurden gerade am ersten Tag ordentlich auf Google eingeschlagen (gut, da gibt es auch viel zu kritisieren, jedoch nicht so), mit Erwähnungen, wie schlimm Google doch sei: die eingescannte Bücher wurden wieder rausgekramt, wobei nicht erwähnt wurde, dass es sich damals um verwaiste Werke handelte. Außerdem hat man natürlich auf das Leistungsschutzrecht angespielt, indem etwas von Diebstahl von Medieninhalten gesprochen wurde und noch einiges mehr.

    Am letzten Tag ging es dann eher um das “böse Internet”, welches sich über die arme Frau lustig macht, wo sie nur Hohn und Spott erntet auf ach so billigem Niveau.

    Auf mich wirkte das, wie eine Werbekampagne. Aber ja, ich weiß, was lese ich auch so eine konservative Zeitung. Allerdings bin ich da sicher nicht der einzige und meine Wahrnehmung ist, dass das Werbekonzept von Frau Wulff aufgeht. Denn viele richten sich eher nach dem, was in den Zeitungen steht, als nach dem, was im Internet steht. Die Zielgruppe des Buches wird also sicherlich “positiv” erreicht.

    Zum Thema Beziehungen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen: 30 – 15 fände ich auch nicht gut, aber 19 – 15 wäre mMn. okay. Also irgendeine Regelung braucht es und erst recht braucht es eine Übergangszeit vom Kind zum Erwachsenen, in der der Jugendliche auch immer mehr selber bestimmen darf. Diese Altersgrenzen sind nun einmal festgelegt.

    Über die genauen Grenzen kann man sicherlich diskutieren, allerdings die Tendenz, die Kindheit bis zum 18. Lebensjahr dauern zu lassen oder mit der Jugendanscheinpornografie auch darüber hinaus, finde ich bedenklich. Wir sollten den/unseren Kindern/Jugendlichen mehr zutrauen! Dazu passt (fast) das Radiofeature “Bitte landen! Von Helikopter-Eltern und ihren Kindern” (http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitfragen/1856737/).

    Danke für die tollen Sendungen

    jkk

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  4. jkk

    Noch ein Nachtrag: in der heutigen RP ist es eine halbe Seite über Frau Wulff, ihr Buch und das böse Internet. Allerdings jetzt im zweiten Zeitungsbuch, also im Gesellschaftsteil. Ich bin gespannt, ob sie es schaffen eine ganze Woche darüber zu berichten.

    Zum Thema Prostitution allgemein, noch ein Link auf die aktuelle Folge der jungen Sendung “Yourope”, welche das Thema “Auf dem Strich – Prostitution in Europa” hat.
    Video: http://videos.arte.tv/de/videos/yourope–6902444.html
    Webseite: http://php5.arte.tv/yourope/de/2012/09/08/auf-dem-strich-%E2%80%93-prostitution-in-europa-8-september/

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  5. Christian Skubich

    Zum Sex mit Minderjährigen: Die Eltern können das anzeigen und wenn ein 18 Jähriger mit einer 17 Jährigen schläft, kann er dafür bis zu 3 Jahre ins Gefängnis wandern. Das gilt selbst dann, wenn das einvernehmlich war und das Mädchen weiter mit dem Typen zusammen bleiben will.

    Gilt natürlich bei 31 Jahren und 15 Jahren erst recht.

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    1. Abkueko

      Nein das ist nicht mehr Strafbar.

      Das geht nur wenn der Ältere den Jüngeren in irgendeiner Form ausgenutzt hat oder es gegen Geld erfolgte.
      Ist der ältere über 21 und der jüngere unter 16 kann es strafbar sein wenn die Eltern für den Jüngeren eine fehlende sexuelle Selbstbestimmung geltend machen. Aber ob diese vorliegt muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden. Bei einem normal entwickelten 15 Jährigen Mädchen wird man das wohl nur selten anerkennen.

  6. Lijbosz Nek

    Die Idee, sich On-Air zu besaufen, hat Max Goldt in seinem Text “Die Radiotrinkerin” bereits skizziert. Wäre aber sicher interessant, dies mal umzusetzen.

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  7. Lelouch

    Wieder einmal eine sehr gelungene Sendung. Aber was soll man von Holgi und Toby – den beiden Leuchttürmen in den Podcastszene – auch anderes erwarten. Soviel zur ultimativen Lobhudelei.

    Zu dem Urteil des LD Essen in dem “Vergewltigungsprozess” kann ich ein wenig juristisches Wissen zur Verfügung stellen, damit man vielleicht die Hintergründe des Urteils verstehen kann.

    Da die Emotionen hinsichtlich dieses Urteils – v.a. auf Twitter – ja ziemlich hochgekocht sind, folgende Anmerkungen:

    Vorab will ich ausdrücklich klarstellen, dass ich mit meinem Kommentar ausschließlich die juristische Seite des Verfahrens beleuchten will. Es liegt mir fern, in irgendeiner Weise eine Wertung des Geschehens vorzunehmen.

    1. Geschlechtsverkehr zwischen einer 15-jährgen und einem 30-jährigen ist per se in Deutschland nicht strafbar. Moralisch halte ich das Gnaze auch für zumindest zweifelhaft. Hier müsste man die
    Gesetzeslage ändern.

    2. Soweit ich weiß, war das Urteil, nachdem es bekannt wurde, noch nicht veröffentlicht. Dies stellt deswegen ein Problem dar, da überhaupt nicht klar ist, wie der Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Opfer gewertet wurde. Gerade in einem solchen Fall, in dem es nur eine einzige Zeugin gibt, ist dies aber extrem relevant. Über einen Schuldspruch entscheidet in einem solchen Fall jede Kleinigkeit.

    3. Das Hauptproblem an derartigen Fällen, in denen es keine greifbaren, objektiven Beweismittel (wie bspw. Urkunden, Schriftstücke, Videoaufnahmen, weitere Zeugen o.ä.) gibt, ist, dass eine Verurteilung allein aufgrund einer einnzigen Zeugenaussage erfolgt. Hier muss das Gericht, bevor es eine Verurteilung ausspricht, schon aus Gründen der Rechtstaatlichkeit davon überzeugt sein, dass der objektive Tatbestand einer Strafnorm erfüllt ist. Die erkennende Richterin war im vorliegenden Fall nicht davon überzeugt, dass eine hilflose Lage vorgelegen hat. Das mag im ersten Moment verwunderlich und abwegig klingen. Bei der Bewertung der hilflosen Lage kommt es aber entscheidend auf die Einzelheiten des Falls an. Hier war die Richterin nicht der Meinung, dass nach den Umständen des Falls eine hilflose Lage vorgelegen hat. Es mag durchaus sein, dass das Urteil in höherer Instanz gekippt wird. Das bleibt abzuwarten.

    Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, mit den vorstehenden Zeilen ein wenig zu verdeutliche, wie schwer es manchmal im Strafrecht sein kann, einem Beschuldigten die Tat auch sicher nachzuweisen. Das führt sicherlich oft zu Unverständnis, soll aber verhindern, dass willkürliche Strafurteile gesprochen werden. Das Urteil ist aus juristischer Sicht nachvollziehbar, hinterlässt aber natürlich einen fahlen Nachgeschmack.

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    1. Toby

      Ja, danke Dir. Ich fänd noch ganz spannend, in welchem Paragraphen geregelt ist, dass erwachsene Männer Sex mit minderjährigen Mädchen haben dürfen. Kannst Du da helfen? Den würde ich dann gerne mal per epetition kippen.

    2. Lelouch

      Hey Toby.

      meine Antwort kommt etwas verspätet:

      Es geht bei deiner Frage um den § 182 Absatz 3 StGB:

      Strafbar ist jeder Erwachsene von mindestens 21 Jahren, der einer Person unter 16 Jahren missbraucht und (!) die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung durch den Täter ausgenutzt wird. Auch hier besteht natürlich die Schwierigkeit darin, nachzuweisen, dass dem Opfer die individuelle Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt. Der BGH hat jedenfalls festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter nicht für eine Verurteilung ausreicht. Das bedeutet, dass man nicht pauschal vom Alter – also bspw. 15 Jahre – auf einen Missbrauch schließen darf.

      Hoffe, die Ausführungen sind verständlich abgefasst.

      Mit besten Grüßen

  8. hellz_con

    Die “100 things about germans”, von denen Toby sprach:

    http://www.uberlin.co.uk/what-i-know-about-germans/

    88) Germans can open a beer bottle with anything. The couch, a coffee mug, a banana. Body parts. It’s like they all secretly take a class at school when they’re eleven, in preparation for a life time of beer consumption. Next time you are with a German, hide the bottle opener and casually hand them your beer. They will flick off the top using a toothpick as if it is the most normal thing in the world.

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    1. Rayman

      Sehr amüsant zu lesen. Vor allem der hier:

      „It saddens me to report there seems to be a higher instance of socks and sandals paired together in Germany, than in other countries.“

      Und auch dieser:

      „Germans love Spargel. They love Spargel and anything to do with Spargel, like Spargel peelers and Spargel steamers and Spargel platters. Forget Christmas or Easter or any other notable markers, the German year revolves around Spargelsaison.“

  9. Geltungssucht

    Die Amazon-Tags sind echt geil:
    ehrensold, streisand-effekt, bücher die die welt nicht braucht, schlechteste pr-beraterin der welt, dschungelcamp 2013, mettwurst in den flur werfen usw.

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  10. panzi

    Meine Eltern erzählen immer das die Schwarzen in Südafrika (oder zumindest einige) Bierflaschen mit den Zähnen öffnen konnten. Dagegen stinkt die deutsche Tischkante aber gewaltig ab. 🙂

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    1. Romconstruct

      Als ich vor ~12 Jahren zum ersten Mal in Berlin war, war einer der ersten Anblicke in der U-Bahn ein vermutlich Obdachloser der eine Flasche am Jochbein aufgemacht hat.

      Das mit den Zähnen ist dagegen schon fast “normal”.

  11. panzi

    Zu Rubriken: Z.B. GameOne hat die verschiedensten Rubriken, kümmern sich aber überhaupt nicht darum das regelmäßig zu machen. Wenn sie was zu berichten haben, das in eine Rubrik fällt, dann “graben sie diese aus” (pardon the pun – sie haben eine Rubrik “Ausgegraben”). Und niemand regt sich auf. Es kommen Themenvorschläge zu den Rubriken aber ernst gemeinte Beschwerden hab ich noch keine bemerkt. Nur eine Rubrik haben sie immer: “Next” (kommende Spielereleases)

    Also alles halb so wild, vor allem im Internet.

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  12. Christan

    Wieder mal eine schöne Stunde mit euch. Immer drauf auf die Uni-Absolventen, die haben’s verdient, auch wenn sie nur als unbezahlte Praktikanten dienen. Weiter so.

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