WR092 Die Wrintheit: Leuchtscheisse

Diesmal mit Bademeistern, Kommunismus, Schächtung, Raumenergie, Berlin, Schnitzel, Internetabstinenz, Mathematik, Organspende, Grüßen, Spazierengehen, Esoterik, Glück, Vernunft, Bettdecken, Satzbau, Freimaurern, Politikern, Stromberg, Conny Kramer, Abtreibung, dem Ende vom Brot, Verhaltensoriginalität, Verlagen, Großstädten, Geldanlagen, Taping, Bundespräsidenten, Sprache, Geruch, Frühstück und etwas mehr (Danke, Gurkitier, Bene, Mashehu, @Anthrazit101, ich_testma und Ori23!)

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40 Gedanken zu „WR092 Die Wrintheit: Leuchtscheisse

  1. Michael

    Das Teilen durch 0 ist nicht definiert und definierbar, weil dabei zwei wichtige Grundregeln (Axiome) der Multiplikation kollidieren:
    I 0*a=0
    II b/b=1
    Die zweite Formel kann man auch als b*(1/b)=1 schreiben, so dass auch die erste Formel gilt, wenn man b=0 annimmt. Und dann gilt 0=1 und wir haben ein großes Problem.

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    1. Michael

      Und zur sprachlichen Verwirrung: “Die Teilung durch 0 ist nicht definiert” soll “Es wird definiert, dass man nicht durch 0 teilen darf” heißen.

    2. Ano Nym

      Vielleicht noch mal etwas ausführlicher:

      b/b=1

      b*(1/b)=1

      für b=0
      0*(1/0)=1

      mit 0*a=0, also 0*(1/0)=0
      0=1

  2. Lelouch

    Zu der Diskussion rund um das Thema Beschneidung:

    Die Diskussion über das Thema läuft nachdem das Urteil des LG Köln – Az. 151 Ns 169/11 – gesprochen wurde, aus meiner Sicht etwas verquer.

    Daher zunächst ein kurzer Tatbestand.

    Das LG Köln (Strafkammer) hatte in einem Strafprozess darüber zu befinden, ob sich ein Arzt, der in seiner Praxis eine Beschneidung durchgeführt hat, einer Körperverletzung im Sinne des § 223 Absatz 1 StGB strafbar gemacht hat.

    Das LG Köln geht davon aus, dass der Tatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt ist. Der Einwilligung der Eltern komme keine rechtfertigende Wirkung zu, da die Einwillung nicht vom Sorgerecht des § 1627 Absatz 1 BGB gedeckt sei (so das LG Köln). Allerdings hat das erkennende Gericht ausdrücklich klargestellt, dass sich der behandelnde Arzt in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe und deshalb entschuldigt sei.

    Eine Strafbarkeit des Arztes – und nur über diese hatte das Gericht zu entscheiden – lag deshalb nicht vor.

    Wenn nunmehr diskutiert wird, ob die Beschneidung durch ein Gesetz zugelassen werden soll, wäre in einem ersten Schritt zunächst zu überlegen, ob ein derartiges Gesetz überhaupt verfassungsrechtlich zulässig wäre. Diese Frage wird derzeit kaum unter gesetzessystematischen Gesichtspunkten erörtert. Diese Frage ist zugegebenermaßen schwer zu beantworten. Eine Beschneidungsgesetz würde in das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 GG eingreifen. Einrgiffe in dieses Grundrecht sind zulässig, wenn sie auf Grund eines Gesetzes erfolgen. Das bedeutet zunächst abstrakt, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, mit einem Gesetz das Recht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken. Allerdings muss das eingreifende Gesetz wiederum im Lichte des Grundgesetzes ausgelegt werden. An diesem Punkt ist abzuwägen, ob das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit höher zu gewichten ist, als das Recht der Eltern auf religiöse Erziehung. Das LG Köln geht davon aus, dass dies der Fall ist, da die Beschneidung einen irreparablen Zustand herstelle. Außerdem sei es den Eltern zumutbar, mit der Beschneidung zu warte bis das Kind mündig sei, um selbst über diesen Eingriff zu entscheiden (die ungeschränkte Religionsmündigkeit erreicht man mit dem 14. Lebensjahr).

    Insofern wäre ein Beschneidungsgesetz verfassungswidrig.

    In der ganzen Diskussion habe ich bislang noch keine überzeugenden Argumente vernommen, die die Argumente das LG Köln erschüttern könnten.

    Aber erst wenn man zur Zulässigkeit eines solchen Gesetzes käme, kann man darüber diskutieren, ob man ein solches Gesetz tatsächlich verabschieden will und wie man es inhaltlich ausgestalten soll.

    Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

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  3. J_Heimbach

    Dieser Mythos mit der Cola ist wegen der Phosphor- und der Kohlensäure die da drin ist.

    Haben wir mal in der Grundschule ausprobiert. Das Fleisch war nach 2 Wochen immer noch da. Zwar nen bisschen angefressen aber lange nicht besorgniserregend.

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  4. Karl Heinz

    Holgi der Taping-Spezialist. Ich finde es legitim etwas dagegen zu sagen, wenn man es belegen kann. Aber der Hinweis, dafür gibt es Studien ist mehr als dürftig.

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    1. holgi Beitragsautor

      Warum sollte ich irgendwas belegen. Die Esos behaupten Zeugs, dann müssen die es auch belegen.

    2. holgi Beitragsautor

      Ich sage ja auch nicht, dass man davon schneller laufen kann, sondern nachts besser Luft bekommt, wenn man zu verstopfter Nase neigt.

    3. Manni

      Es kommt ganz darauf an, welcher Zweck den Tapes nachgesagt wird.

      Tatsächlich wird da auch viel Kokolores verkauft (Gitterpflaster, die irgend eine Energie aussenden sollen) und die bunten Pflaster mit ihrem Verschieben von Ober- zu Unterhaut bewirken vor allem eines, nämlich eine Verschiebung der Ober- zur Unterhaut.

      Wohl aber wirken die Teile mechanisch stabilisierend und können u.A. als Orthesenersatz herhalten.

    1. Latenightblock

      Hach, ist das hier so ein Parkplatz wo man in der Jugend mit seiner neuen Flamme Nachts hingefahren ist;-) muss ich später mal testen. Achne, Schwiegermutter ist ja mit am Bord. #Brech

  5. Keen

    Zum leidigen Thema Occupy. Das Camp in Frankfurt besteht gerade nicht aus Leuten, die in ihre Wohnungen zurückkehren. Es besteht großteils aus umherziehenden Horden zwischen Banken und Bahnhofsviertel. Kein städtischer Mittelstand oder anpolitierte Nerds. NIcht die 99% sondern das untere 1%. Das macht das Camp so sympathisch und deshalb soll dieser Schandfleck wohl geräumt werden.

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  6. 7tupel

    zum Thema “Raumenergie” und “Nullpunktsenergie”:

    letzteres gibt es tatsächlich, es handelt sich dabei bloß nicht um irgendeine magische Energiequelle mit der wir unsere Reichsflugscheiben antreiben können, sondern um ein Quantenmechanischens Phänomen. Hier eine physikalisch nicht 100% akkurate Erklärung, die aber das Grundprinzip verdeutlicht:

    Betrachten wir ein System. Nehmen wir als einfaches Beispiel irgendein Atom. Normalerweise bewegt sich ein Atom immer ein kleines bisschen, es zittert quasi ein wenig. Dieses zittern nehmen wir als Wärme wahr, das Atom “hat Energie”. Je mehr Energie das Atom hat, desto stärker zittert es, wir nehmen es als entsprechend warm wahr.
    Wenn wir das Atom jetzt bis auf den absoluten Temperaturnullpunkt abkühlen, dann hört das Atom nach der klassischen Mechanik auf zu zittern, es hat keine Energie mehr. Man nennt diesen Zustand das Energieminimum.
    Jetzt kommt aber die Quantenmechanik und macht unser ideales System wieder “kaputt”. Denn jetzt kann es vorkommen, das das Energieminimum des Atoms im Quantenmechanischen System höher ist, als in der klassischen Mechanik (dies kann man rechnerisch mit Hilfe der Heisenbergschen Unschärferelation herleiten. Musste ich damals in meiner Physik-Leistungskurs Klausur im Abitur machen).
    Diesen Unterschied zwischen den beiden Energieminima nennt man jetzt Nullpunktsenergie. Diese ist allerdings so verschwindend gering, dass sie uns im Alltag vollkommen egal sein kann und sie reicht auch nicht um damit Reichsflugscheiben anzutreiben (wir reden hier von Energien bei denen vor dem Komma eine Null und hinter dem Komma erstmal 30 Nullen stehen bevor da irgendeine andere Ziffer kommt)

    Die Esoteriker haben hier einmal mehr irgendein Physikalisches Phänomen genommen, das die meisten Menschen (inklusive ihnen selbst) nicht verstehen und haben sich daraus irgendwas gestrickt, das ihnen gerade in den Kram passt.

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  7. jadzia11

    Nach § 127 StPO (http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html) darf jeder jeden vorläufig festnehmen, der auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt wurde und sich auf der Flucht befindet.

    Wie das genau ist, wenn man nicht sicher weiß, ob der sich auf der Flucht befindende auch wirklich eine Straftat begangen hat, müsste ich nachsehen. Das Problem behandelt man im 1. Semester Jura in Strafrecht mehr oder weniger ausführlich.

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    1. Daarin

      Also wie gerade die Diskussion bei Lawblog (Der ist BTW dran schuld dass ich Holgi überhaupt kenne) lief (heute Nacht gesehen) ist es wohl so, dass man tatsächlich jemanden auf frischer Tat ertappen muss. Sollte der festgehaltene allerdings gar keine Straftat begangen haben, muss festgestellt werden ob es sich um einen Erlaubnisirrtum (oder so ähnlich) handelt.

  8. Yrrsinn

    Den wenigsten Alltagsrassismus habe ich in der Zeit meines Wehrdienstes erlebt.

    Da durch den Wehrdienst alle möglichen Leute da hin ‘mussten’ und zum Teil auch blieben sieht die Bundeswehr schon seit Jahren so ‘deutsch’ aus wie die die deutsche Fußballnationalmannschaft.

    Weil Militär aber keine Quertreiber und Unruhestifter in den eigenen Reihen haben möchte, konnte man beobachten wie die Bundeswehr sich angestrengt hat die brauen ‘Wehrkraftzersetzer’ klein zu halten und wieder los zu werden.

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    1. holgi Beitragsautor

      Ich finde es ja immer sehr angenehm, wenn solcherlei Vorurteile sich als unbegründet herausstellen 🙂

  9. Okeo

    Zu dem “Warnung vor dem Hunde”-Schild (ca. 63. Minute)

    Bei mir stellt sich eine vergleichbare Sinnfrage immer bei dem Hinweisschild “Zutritt nur für Befugte”
    Ich frage mich dann immer, wo denn wohl bitte sehr Unbefugte Zutritt hätten. Sobald sie zutrittsberechtigt wären, wären sie doch wieder befugt!!

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  10. p

    A propos Mozzarella im Supermarkt: Büffel-Mozzarella gibt es zwei Sorten im Kaufland, kosten auch nur doppelt so viel wie der Kuhmilch-Verschnitt.

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